Zerstückelter Koch: Vier Jahre Haft für Angeklagten (Chinese, 39)
Köln. Im Prozess um einen getöteten und zerstückelten Koch aus Köln ist der Angeklagte am Mittwoch zu vier Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Weil der Mann bereits zwei Jahre und acht Monate in U-Haft verbracht hat, setzte das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aus.
Der Haftbefehl wurde aufgehoben, der 39-jährige Chinese kam nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision ist zugelassen.
Bei der Entscheidung vom Mittwoch handelt es sich um das insgesamt dritte Urteil des Kölner Landgerichts in diesem Fall.
Der Spezialitätenkoch war im Januar 2019 in einem Indizienprozess wegen Totschlags zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Im Februar 2020 erging im Rahmen eines Revisionsprozesses ein Urteil zu viereinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Beide Urteile hielten Überprüfungen des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings nicht stand. Das Verfahren wurde von den Karlsruher Richtern jeweils zurück ans Kölner Landgericht verwiesen.
Laut Urteil hatte der angeklagte Spezialitätenkoch im Sommer 2016 seinen Kollegen aus „Zorn und Rache für erlittene Demütigungen“ im Streit getötet.
Anschließend zerstückelte der Chinese die Leiche, um Spuren zu verwischen. Das Gericht wertete dies als „schimpflichen Umgang mit einer Leiche“.
Den Torso entsorgte der 39-jährige Chinese im Rhein, Schädel und Extremitäten in einem Wald. Die Leichenteile wurden im Sommer 2016 und im Frühjahr 2017 jeweils von Kindern gefunden.
Quelle: dpa (bearbeitet von belmedia Redaktion)
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