Organspende: Bundesrat befürwortet eine erweiterte Widerspruchslösung
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Volksinitiative „Organspende fördern – Leben retten“ abzulehnen. Er unterstützt das Anliegen der Initiative grundsätzlich, schlägt aber eine Gesetzesänderung vor.
Diese sieht die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung vor, um die Chancen für die Menschen auf der Warteliste zu verbessern.
Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Gleichzeitig sollen die Rechte der Angehörigen gewahrt werden. Der Bundesrat hat den Ergebnisbericht des Vernehmlassungsverfahrens zur Kenntnis genommen und die Botschaft zur Volksinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag in seiner Sitzung vom 25. November 2020 verabschiedet.
In der Schweiz warten viele Menschen auf ein rettendes Organ. Die Organspendezahlen konnten zwar mit dem Aktionsplan „Mehr Organe für Transplantationen“ des Bundes seit 2013 schrittweise erhöht werden. Sie sind aber im europäischen Vergleich noch immer tief.
Für einen Empfänger oder eine Empfängerin bedeutet dies eine oft lange Wartezeit, bis ein passendes Organ gefunden wird. Jährlich versterben deshalb Menschen auf der Warteliste, weil sie nicht rechtzeitig ein rettendes Organ erhalten haben.
Die Jeune Chambre Internationale (JCI) Riviera hat am 22. März 2019 die Initiative „Organspende fördern – Leben retten“ eingereicht. Sie verlangt, dass die enge Widerspruchslösung (oder vermutete Zustimmungslösung) in der Bundesverfassung festgeschrieben wird. Damit soll die Zahl der Spenden erhöht werden. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen grundsätzlich. Auch er möchte die Wartezeiten für eine Organtransplantation verringern und so Leben retten.
Der Bundesrat möchte aber keine enge Widerspruchslösung, in welcher die Angehörigen nicht einbezogen werden müssen. Deshalb schlägt er vor, im Transplantationsgesetz eine erweiterte Widerspruchslösung einzuführen. Damit werden die Rechte der Angehörigen gewahrt und ihr Einbezug weiterhin sichergestellt. Sie werden auch zukünftig eine Organspende ablehnen können, wenn dies dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament deshalb eine entsprechende Gesetzesänderung für eine erweiterte Widerspruchslösung; dies als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative.
Ein Systemwechsel
Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Eine Spende kommt in Frage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten dazu zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, werden die Angehörigen angefragt. In dieser schwierigen Situation wird eine Spende in rund 60 Prozent der Fälle abgelehnt. Dies steht im Widerspruch zu verschiedenen Umfragen, welche zeigen, dass eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht.
Mit der Widerspruchslösung gilt grundsätzlich jede Person über 16 Jahre als potenzielle Organspenderin, ausser sie hat sich zu Lebzeiten dagegen entschieden. Die Voraussetzungen für eine Spende bleiben indes gleich wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand zu Hause oder ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.
Quelle: Der Bundesrat
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