Kanton Zug: Alkoholisierte Autofahrer gestoppt
Am vergangenen Wochenende haben sich zwei Fahrzeuglenkende mit Alkohol im Blut hinters Steuer gesetzt. Einer von ihnen hat sogar während der Fahrt einen Schluck aus einer Bierdose genommen. Beide Lenker sind ihren Führerausweis nun los.
Am Samstagabend (5. Dezember 2020), kurz nach 18:45 Uhr, ging auf der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei eine Meldung ein, wonach ein Autofahrer sehr unsicher unterwegs sei und Schlangenlinie fahre. Eine Patrouille konnte das signalisierte Fahrzeug an der Hammerstrasse in der Gemeinde Steinhausen betreffen und den Lenker kontrollieren.
Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab beim 62-Jährigen einen Wert von 0.91 mg/l. Der Führerausweis wurde ihm zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen.
Ein paar Stunden später, in der Nacht auf Sonntag (6. Dezember 2020), um 0 0:45 Uhr, fiel einer zivilen Polizeipatrouille ein Fahrzeuglenker auf, der während der Fahrt aus einer Bierdose trank. Das Auto wurde in der Folge angehalten und der Fahrer kontrolliert. Der beim 44-Jährigen durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0.87 mg/l. Auch dieser Lenker musste seinen Führerausweis vor Ort abgeben.
Ebenfalls in der Nacht auf Sonntag (6. Dezember 2020) kontrollierte eine Patrouille der Zuger Polizei auf der Aegeristrasse in der Gemeinde Baar eine 18-jährige Lernfahrerin. Dabei stellte sich heraus, dass die Begleitperson alkoholisiert war. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0.14 mg/l. Die 54-jährige Frau hat damit das absolute Alkoholverbot bei einer begleiteten Lernfahrt missachtet und muss sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Wer fährt, trinkt nicht
Alkohol am Steuer gehört zu den grössten Sicherheitsrisiken im Strassenverkehr. Schon kleine Mengen wirken sich auf die Fahrfähigkeit aus. Wer alkoholisiert fährt, gefährdet sich und andere. Darum gilt:
• Als Lenker unterwegs und trotzdem etwas getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder Taxi nehmen.
• Party? Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass die Fahrerin oder der Fahrer nicht trinkt.
• An die Gastgeber: Immer alkoholfreie Getränke bereithalten.
• Personen, deren Fahrfähigkeit wegen Alkohol beeinträchtigt ist, vom Fahren abhalten.
Quelle: Zuger Polizei
Titelbild: Symbolbild © Zuger Polizei