Ehem. Munitionslager Mitholz BE: Räumung der Munitionsrückstände beschlossen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 beschlossen, dass die Munitionsrückstände aus dem ehemaligen Munitionslager Mitholz geräumt werden sollen. Damit bestätigt er den Weg, den das VBS, die betroffenen Kantone und die Gemeinden bisher verfolgt haben.

Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, die Räumung mit den Schutzmassnahmen zu projektieren und bis im Herbst 2022 eine Botschaft zur Finanzierung zu erarbeiten. Die Chefin VBS, Bundesrätin Viola Amherd, hat die Bevölkerung mit einem persönlichen Brief und einer Videobotschaft über den Beschluss informiert, da wegen der Covid-19-Pandemie keine Informationsveranstaltung durchgeführt werden kann.

Im ehemaligen Munitionslager in Mitholz liegen seit den Explosionsereignissen von 1947 noch bis zu 3’500 Tonnen Munitionsrückstände. Nach einer Risikobeurteilung von 2018 gehen davon Risiken aus, die nach den heutigen Vorschriften nicht akzeptabel sind. Eine vom VBS eingesetzte Arbeitsgruppe hat ein Gesamtkonzept zur Räumung erarbeitet. Dieses sieht bauliche Massnahmen zum Schutz der Bahnlinie und der Nationalstrasse im Bereich der Anlage vor, die vor der Räumung realisiert werden müssen. Aus Sicherheitsgründen müssen zudem die Bewohnerinnen und Bewohner von Mitholz nach heutigem Kenntnisstand spätestens während der Räumung je nach Verlauf über mehr als 10 Jahre wegziehen. Die eigentliche Räumung kann voraussichtlich erst nach 2030 beginnen.

Zustimmung bei grossem Teil der Bevölkerung von Mitholz

Die Arbeitsgruppe hat in ihrem abschliessenden Bericht die Umsetzung des Gesamtkonzepts zur Räumung empfohlen, nachdem dieses in einer Mitwirkung bei den betroffenen kantonalen und kommunalen Behörden sowie einem grossen Teil der Bewohnerinnen und Bewohner von Mitholz auf Zustimmung gestossen war.

Der Bundesrat hat nun das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Stellen des Bundes die Räumung konkret zu projektieren und bis im Herbst 2022 eine Botschaft zu erarbeiten, mit der dem Parlament ein Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Massnahmen beantragt werden soll. Als Rückfallposition, wenn eine Räumung aus technischen oder Sicherheitsgründen nicht möglich ist oder abgebrochen werden muss, soll die Option der Überdeckung der Munitionsrückstände vorsorglich ebenfalls projektiert werden. Zum Schutz der Nationalstrasse während der Räumung hat der Bundesrat beschlossen, die Variante „Verlängerung Tunnel Mitholz“ weiter zu verfolgen.

Mit der Botschaft für einen Verpflichtungskredit wird auch die Finanzierung der Kosten zu regeln sein, die heute auf 500 bis 900 Millionen Franken geschätzt werden. In der Phase, bis ein Bundesbeschluss für einen Verpflichtungskredit vorliegen wird, sind finanzielle Mittel insbesondere für Projektierungen, die Umsetzung der Vorausmassnahmen, weitere technische Untersuchungen und den Erwerb erster Liegenschaften nötig. Diese werden auf bis zu 40 Millionen Franken geschätzt und aus dem Budget des VBS finanziert.

Der Bundesrat stützt seinen Beschluss auf verschiedene Grundlagendokumente:

• Bericht der Arbeitsgruppe Mitholz vom 21. Oktober 2020;
• Bericht zur Variantenevaluation Mitholz vom 4. November 2020;
• Risikoanalyse VBS 2020 vom 4. November 2020
• Bericht des Bundesamts für Strassen ASTRA zur Evaluation der Varianten für das Projekt Schutzbauten Strasse vom 17. September 2020
• Bericht des Fraunhofer-Instituts für Kurzzeitdynamik, Ernst-Mach-Institut, „Unterstützung Massnahmenerarbeitung und -beurteilung ehem. Munitionslager Mitholz, Vorausmassnahmen, Variantenvergleich und VBS-Risikoanalyse 2020“ vom September 2020

Diese Dokumente werden wie bereits zahlreiche weitere Unterlagen und Informationen auf der VBS-Website aufgeschaltet.

Bewertung der Liegenschaften und Unterstützung der Betroffenen

Parallel zur Projektierung der Räumung bereitet das VBS die Realisierung von baulichen Vorausmassnahmen im 2021/2022 vor, mit denen eine erste Reduktion des Risikos erreicht werden kann. Zudem erfolgt im 2021 eine Bewertung der betroffenen Liegenschaften in Mitholz, damit gemeinsam mit den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern von Mitholz konkrete Lösungen für die Zukunft gesucht werden können.

Das VBS wird die betroffene Bevölkerung insbesondere bei der Vorbereitung des Wegzugs begleiten. Es wird Unterstützung anbieten, soweit dies die Betroffenen wünschen und benötigen, und dazu mit den einzelnen Personen und Familien das Gespräch suchen.

Projektorganisation mit Einbezug der betroffenen Stellen

Für die weiteren Arbeiten und die Projektierung des Gesamtkonzepts Räumung hat der Bundesrat das VBS beauftragt, eine Projektorganisation einzusetzen. Dabei sollen die Direktbetroffenen wie auch die betroffenen Stellen von Gemeinden, Kantonen und Bund sowie weitere Kreise wie Tourismus- und Umweltorganisationen eingebunden werden. Diese Einbindung erfolgt im Rahmen einer Begleitgruppe sowie einer Koordinationsgruppe. Die bisherige Arbeitsgruppe wird auf Ende 2020 aufgelöst.

 

Quelle: VBS
Titelbild: Google Maps

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