Waffenplatz Chur GR: VBS zieht Lärmsanierung vor
Die Lärmsanierung auf dem Waffenplatz Chur soll früher abgeschlossen werden als wie rechtlich vorgesehen bis im Sommer 2025. Dies haben Bundesrätin Viola Amherd, Regierungsrat Jon Domenic Parolini, der Stadtpräsident von Chur und der Gemeindepräsident von Felsberg vereinbart.
Zudem wird eine Begleitgruppe eingesetzt, in der die kantonalen und lokalen Behörden einbezogen werden.
Die Lärmschutz-Verordnung definiert Grenzwerte für militärische Waffen- und Schiessplätze. Beim Waffenplatz Chur mit dem Schiessplatz Rossboden/Rheinsand sind diese Grenzwerte heute nicht eingehalten. Aus diesem Grund laufen beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Vorbereitungen im Hinblick auf eine Lärmsanierung, die gemäss den rechtlichen Vorgaben bis am 31. Juli 2025 durchzuführen ist. Die Lärmsanierung umfasst die Prüfung und Umsetzung von baulichen, technischen und betrieblichen Massnahmen. Wenn trotz Umsetzung aller verhältnismässiger Massnahmen die Grenzwerte nicht eingehalten werden können, kann das VBS sogenannte Erleichterungen gewähren. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmebewilligung zum Überschreiten der Grenzwerte.
Umsetzung der Lärmsanierung früher als geplant
Mitte November 2020 hat sich Bundesrätin Viola Amherd, Chefin VBS, auf Wunsch des Kantons Graubünden mit Regierungsrat Jon Domenic Parolini, dem Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements des Kantons Graubünden, dem Stadtpräsidenten von Chur, Urs Marti, dem Gemeindepräsidenten von Felsberg, Peter Camastral, sowie weiteren Vertretern des Kantons Graubünden und des VBS zum Thema ausgetauscht. An diesem offenen Gespräch bestand Einigkeit, dass die Lärmsanierung des Waffenplatzes Chur aufgrund der beträchtlichen Anzahl betroffener Personen rasch angegangen und so weit als möglich vor 2025 umgesetzt werden soll. Zielsetzung der Sanierung ist es, die Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung einzuhalten und nur im Ausnahmefall auf Erleichterungen zurückzugreifen.
Zuständig für die Planung und Umsetzung der Lärmsanierung ist das Bundesamt für Rüstung (armasuisse) gemeinsam mit der Armee. Anlässlich des Gesprächs wurde vereinbart, dass das VBS eine Begleitgruppe unter der Leitung von armasuisse einsetzt, in der der Kanton Graubünden, die Stadt Chur und die Gemeinde Felsberg vertreten sind. Die Gruppe wird die Prüfung der Massnahmen zur Lärmreduktion begleiten und die Information der Bevölkerung sicherstellen.
Quelle: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Titelbild: SevenMaps – shutterstock.com