Polizeipräsident: Clanmitglieder verhalten sich nach wie vor hochgradig respektlos und gewaltbereit gegenüber Polizisten
Osnabrück. Bedrohungen, Respektlosigkeiten, Einschüchterungsversuche, mangelnde Akzeptanz des Rechtsstaates und sogar tätliche Angriffe haben die Arbeit der Beamtinnen und Beamten der Polizeidirektion Osnabrück bei der Bekämpfung von Clankriminalität auch im letzten Jahr begleitet.
Michael Maßmann, Präsident der Polizeidirektion Osnabrück, kritisiert die anhaltende Respektlosigkeit und Gewaltbereitschaft gegenüber Polizisten durch Angehörige von Clans – auch Amtsträger anderer Behörden seien betroffen. Der Staat müsse seine Amts- und Mandatsträger bestmöglich schützen.
Maßmann: „Das Verhalten vieler Clanmitglieder gegenüber der Polizei ist nach wie vor von einem Maximum an Respektlosigkeit und latenter Gewaltbereitschaft geprägt.“ Der eingeschlagene Weg der Null-Toleranz-Strategie wird in der Direktion konsequent fortgesetzt, so der Präsident. Über 700 Einsätze im Zusammenhang mit Clankriminalität verzeichnete die Polizeidirektion, deren Zuständigkeit von den Ostfriesischen Inseln bis zum Teutoburger Wald reicht, im letzten Jahr. Dabei gab es mehrere verletzte Polizeibeamte. Ein Beispiel: Bei einem Polizeieinsatz wegen Familienstreitigkeiten im Mai 2020 in Leer, setzte sich ein Clanmitglied gegen die polizeilichen Maßnahmen zur Wehr und riss einer Polizistin ein ganzes Haarbüschel heraus. Die Beamtin erstatte Anzeige wegen Beleidigung, tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.
Auch das Thema Verschleierung von inkriminierten Vermögenswerten sprach der Präsident an: „Die Vermögensabschöpfung ist ein mächtiges Instrument im Kampf gegen Clans. Aber wir müssen auch an die kriminell erlangten Vermögenswerte herankommen, die Clanmitglieder zwar auf dem Papier nicht gehören, über die sie aber de facto verfügen – beispielsweise Immobilien oder Luxusautos.“ Hier brauche die Polizei bei ihren Vermögensermittlungen mehr rechtliche Handhabe. Ein beschlagnahmtes Auto schmerze Clanmitglieder zum Teil genauso wie eine Haftstrafe, so der Präsident. Wichtig wäre aus Sicht von Maßmann auch eine Obergrenze für Bargeldkäufe im geschäftlichen Verkehr, damit Gewinne aus illegalen Geschäften nicht im großen Stil über Bargeldkäufe reingewaschen werden könnten.
Der Polizeipräsident betont: „Wir sind ganz sicher kein Hotspot, aber Clankriminalität ist auch auf dem Land angekommen.“ Und: „Wir gehen hier nicht pauschal gegen Familien oder Gruppen mit einer ge-wissen Herkunft vor. Für uns ist immer der Einzelfall für unser Handeln entscheidend. Die Bekämpfung der Clankriminalität kann nur gelingen, wenn wir sie als gesamtgesellschaftliche Herausforderung annehmen.“ Auch die Schaffung von Perspektiven für Menschen, die aus dem kriminellen Milieu raus wollten, müsse durch mehr Integrations- und Jugendarbeit unterstützt werden. Darüber hinaus sollte auch über entsprechende Aussteigerprogramme nachgedacht werden.
Hintergrund:
Eine erfolgversprechende Strategie in der Bekämpfung von Clankriminalität auch immer abhängig ist von einer landesweit konsequenten Ausrichtung und Umsetzung: Die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen ist seit mehreren Jahren Schwerpunkt sicherheitsstrategischer Befassungen in Niedersachsen und führt zur ständigen Fortentwicklung von diversen Maßnahmen und Konzepten. Am 1. März 2018 wurde die „Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen“ in Kraft gesetzt. Sie dient der Gewährleistung landesweit einheitlicher Standards und verfolgt einen ganzheitlichen und niedrigschwelligen Bekämpfungsansatz. Durch eine intensive Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei sollen kriminelle Clanstrukturen auch schon weit unterhalb der Grenze zu schwerer oder organisierter Kriminalität bekämpft werden.
Ein Clan wird dabei definiert als eine Gruppe von Personen, die durch eine gemeinsame ethnische Herkunft, überwiegend auch durch verwandtschaftliche Beziehungen, verbunden ist.
Quelle: Polizeidirektion Osnabrück
Bildquelle: Polizeidirektion Osnabrück