Illegale Fertigungsanlage für Wasserpfeifentabak ausgehoben - Zollfahndung stellt rund 500 Kilogramm Tabak sicher
Frankfurt am Main/Kaiserslautern/Saarbrücken. 414 Kilogramm fertig gemischten, unversteuerten Wasserpfeifentabak sowie weitere 70 Kilogramm Rauchtabak stellten Ermittler des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main, Dienstsitz Kaiserslautern, bei einem 26-Jährigen in Saarbrücken sicher.
Bei der Durchsuchung der Wohnräume des Tatverdächtigen fanden die Zollfahnder am 12.05.2021 im Keller des Wohnhauses eine unerlaubte Fertigungsanlage für die steuerpflichtige Ware vor, die der 26-Jährige mit mindestens zwei weiteren mutmaßlichen Tätern im Alter von 24 und 53 Jahren betrieb. Der süßliche Geruch des Wasserpfeifentabaks, der auch außerhalb des Wohnhauses gut wahrnehmbar war, verriet das Trio und rief schließlich die Zollfahnder auf den Plan.
Neben dem Shisha-Tabak selbst konnten die Ermittler umfangreiche Utensilien zu dessen Herstellung und Verarbeitung sicherstellen. Teilweise war der Tabak bereits in Verpackungen namhafter Hersteller zum Verkauf verpackt, sodass derzeit geprüft wird, ob es sich bei den Verpackungen um Fälschungen handelt. Die erforderlichen Steuerzeichen für den Wasserpfeifentabak fehlten jedoch. Allein der durch die illegale Produktion des sichergestellten Wasserpfeifentabaks entstandene Steuerschaden beläuft sich auf mindestens 10.000 Euro.
Der 26-jährige Tatverdächtige befindet sich nach den Maßnahmen derzeit auf freiem Fuß.
Gegen die insgesamt drei Beschuldigten ermittelt das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei.
„Die unerlaubte Herstellung und der Handel mit unversteuertem Shisha-Tabak bringt mittels lukrativer Gewinnaussichten ein hohes Betrugspotenzial mit sich. Dies führt neben Steuerausfällen in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls zu Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft und stellt somit kein Kavaliersdelikt dar“, so die Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main
Zusatzinformation
Wasserpfeifentabak unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland als sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Ware der Tabaksteuer. Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft bzw. gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen.
Wer Wasserpfeifentabak, für den die Tabaksteuer hinterzogen wurde, mit einer Bereicherungsabsicht ankauft oder sich oder einem Dritten den Tabak verschafft, oder den Wasserpfeifentabak absetzt oder abzusetzen hilft, der begeht eine strafbare Steuerhehlerei.
Quelle: Zollfahndungsamt Frankfurt a.M.
Bildquelle: Zollfahndungsamt Frankfurt a.M.