Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Tätigkeitsbericht 2020

Die Corona-Pandemie beeinflusst die Arbeit des Direktionsbereichs Internationale Rechtshilfe des Bundesamtes für Justiz (BJ IRH) in verschiedener Hinsicht.

Besonders betroffen war im Berichtsjahr der Vollzug von Auslieferungen und Überstellungen verurteilter Personen.

Daneben tangierten die pandemiebedingten Einschränkungen aber etwa auch die operative Zusammenarbeit im Bereich der akzessorischen Rechtshilfe. Der heute veröffentlichte Tätigkeitsbericht veranschaulicht einige Probleme, die sich BJ IRH stellten und präsentiert Lösungen, die dafür gefunden werden konnten.

Die weltweit ergriffenen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben sich im Berichtsjahr erheblich auf die Arbeit von BJ IRH ausgewirkt. Besonders grossen Einfluss hatten sie auf den Vollzug von Auslieferungen und Überstellungen verurteilter Personen. Reiserestriktionen, geschlossene Grenzen und Quarantäneregelungen erschwerten vor allem im Frühjahr und erneut ab Herbst 2020 die Organisation des Vollzugs von Auslieferungen erheblich, insbesondere auf dem Luftweg. Geplante Auslieferungen mussten teilweise mehrmals verschoben werden. Dazu kam vereinzelt, dass es die für den Vollzug zuständigen Behörden wegen der besonderen Umstände ablehnten, eine Eskorte für die Flugbegleitung zu stellen. In den meisten Fällen haben sich die zuständigen Behörden im In- und Ausland allerdings flexibel gezeigt, damit der Vollzug erfolgen konnte und die dabei geltenden Fristen eingehalten wurden. Mehrere Auslieferungen wurden mit Sonderflügen durchgeführt. Um dabei die teilweise beträchtlichen Mehrkosten zu reduzieren, wurde darauf geachtet, nach Möglichkeit mehrere Auszuliefernde mit demselben Flug zu transportieren.

Auswirkungen auch auf die akzessorische Rechtshilfe

Vor allem während der Phase des Lockdowns im Frühjahr 2020 wirkte sich die Pandemie auch auf die akzessorische Rechtshilfe aus. Die postalische Übermittlung von Zustellungs- und Rechtshilfeersuchen in gewisse Staaten war zum Teil kompliziert oder gar nicht mehr möglich. Auch der Vollzug der Rechtshilfeersuchen, welche Massnahmen wie Einvernahmen oder Hausdurchsuchungen zum Gegenstand hatten, wurde zum Teil verzögert, weil bei solchen Prozesshandlungen die Abstandsregeln nicht oder nur schwer eingehalten werden können.

Zahlreiche Staaten haben BJ IRH in diesem Zusammenhang sehr rasch nach Beginn des Lockdowns darüber informiert, dass ihnen Rechtshilfeersuchen nur noch auf dem elektronischen Weg übermittelt werden sollen, nur noch prioritäre Ersuchen behandelt werden und Rechtshilfemassnahmen, welche eine physische Nähe erfordern, nicht durchgeführt werden können.

Der Tätigkeitsbericht veranschaulicht anhand von ausgewählten Fällen einige der Probleme, mit denen BJ IRH pandemiebedingt konfrontiert war, und präsentiert Lösungen, die dafür gefunden werden konnten. Daneben enthält er wiederum eine Auswahl an Geschäften, die 2020 erfolgreich abgeschlossen wurden, und beleuchtet weitere Themen und Fragestellungen, die BJ IRH im Berichtsjahr besonders beschäftigt haben.

Weiterhin hohe Fallzahlen

Die seit vielen Jahren bestehenden Vertrauensverhältnisse zu in- und ausländischen Partnerbehörden haben sich gerade in der Krisenzeit als besonders wichtig erwiesen. Dank der guten Koordination und Kooperation zwischen den betroffenen Behörden ist es gelungen, für die pandemiebedingten Probleme immer wieder kreative Lösungen zu finden. Auf diese Weise konnte BJ IRH auch unter den besonders herausfordernden Umständen, die das Jahr 2020 bot, seinen Aufgaben nachkommen.

Dies zeigt der Blick auf die trotz Pandemie nach wie vor hohen Fallzahlen. So wurden im letzten Jahr etwa 285 Auslieferungsersuchen, 132 Strafübernahmeersuchen und 1382 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen an BJ IRH übermittelt. BJ IRH übermittelte seinerseits 204 Auslieferungsersuchen, 227 Strafübernahmeersuchen und 857 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen an das Ausland.

 

Quelle: Bundesamt für Justiz
Titelbild: canadastock – shutterstock.com

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