Erwerb und Besitz von Laserpointern der Klasse 1M und stärker sind neu verboten
Heute ändern wichtige Regeln bezüglich der sogenannten handgeführten Laserpointern: Der Erwerb und Besitz von Laserpointern der Klasse 1M und stärker sind neu verboten.
Da es sich dabei um ein Vergehen handelt, werden Widerhandlungen zuhanden der Staatsanwaltschaft rapportiert und mit Geld- oder Freiheisstrafe bestraft.
Es lohnt sich also, sich darüber zu informieren und entsprechende Geräte fachgerecht zu entsorgen.
Wir haben die Informationen dazu in einem Blogbeitrag unserer Prävention gesammelt.
Quelle: Stadtpolizei Zürich
Bildquelle: Stadtpolizei Zürich
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