Kanton GR: Übergangslösung für Standorte der Kantonspolizei im Oberengadin
Die Regierung gibt grünes Licht für eine Übergangslösung der Polizeistandorte im Oberengadin. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag für einen Fuss- und Velosteg am Hinterrhein.
Der Kanton Graubünden mietet für die Kantonspolizei als Übergangslösung Räumlichkeiten in der Überbauung „Porta Samedan“ bis zur Bereitstellung des regionalen Verwaltungszentrums am Bahnhof Samedan. Folglich werden die obsolet werdenden Objekte des Polizei- und Verkehrsstützpunktes in Silvaplana, des Polizeipostens in der Chesa Piz Ot sowie die weiteren Lagerflächen und Parkplätze in Samedan veräussert oder rückgebaut.
Unter Berücksichtigung eines juristischen Verfahrens und des notwendigen politischen Entscheids durch das Bündner Stimmvolk ist ein Bezug des Verwaltungszentrums Samedan frühestens im Jahr 2030 realistisch. Diese grosse Verzögerung der Bereitstellung des Verwaltungszentrums in Samedan hat erhebliche Auswirkungen auf die Kantonspolizei. Ohne die Realisierung einer Übergangslösung wäre der Kanton gezwungen, die teilweise stark veralteten, betrieblichen und technischen Einrichtungen an den bestehenden Standorten mit erheblichen Investitionen zu erneuern.
Die Kantonspolizei kann die Räumlichkeiten in der Überbauung „Porta Samedan“ voraussichtlich per 1. März 2022 beziehen. Mit dem Ersatz der alten Standorte durch das zeitgemässe Mietobjekt werden die Betriebseffizienz und die Bewirtschaftung deutlich verbessert. Die Mitarbeitenden des Polizeistützpunktes Oberengadin-Bergell erhalten optimale Bedingungen für eine effiziente Leistungserbringung. Das Hauptziel bleibt allerdings die möglichst zeitnahe Realisierung des regionalen Verwaltungszentrums am Bahnhof Samedan, in welchem unter anderem sämtliche verbleibenden Standorte der Kantonspolizei im Oberengadin – und somit auch jener in der „Porta Samedan“ – zusammengefasst werden.
Kantonsbeitrag für Fuss- und Velosteg am Hinterrhein
Die Regierung entspricht einem Gesuch der Gemeinde Bonaduz betreffend Entrichtung eines Kantonsbeitrags an die Erstellung eines Stegs für den Fuss- und Veloverkehr am Hinterrhein. An den geschätzten Gesamtkosten von 1,42 Millionen Franken beteiligt sich der Kanton mit einem Beitrag in der Höhe von maximal 463 000 Franken.
Wandernde und Velofahrende haben aktuell keine Möglichkeit, den Hinterrhein auf den rund 10 Kilometern zwischen Reichenau und Rothenbrunnen zu queren. Aus diesem Grund beabsichtigen die Gemeinden Bonaduz und Domat/Ems, an die Brücke der Nationalstrasse N13 einen Steg für den Fuss- und Veloverkehr anzuhängen. Diese Brücke überspannt den Fluss auf Höhe der Ortschaft Bonaduz, kurz vor dem Isla-Bella-Tunnel (Nuin bis Plazzas). Bereits beim Bau der Brücke im Jahr 1979 wurden technische Vorkehrungen für einen solchen Steg getroffen. Die Bauarbeiten können direkt im Anschluss an die Sanierungsarbeiten an der Brücke, welche in den Jahren 2022 und 2023 vorgesehen sind, erfolgen.
Quelle: Kanton Graubünden
Titelbild: © Pfister Immobilien