Krankenkasse: Neues Aufsichtsgesetz für Krankenkassen in der Schweiz
von Agentur belmedia
Ende September steht die Entscheidung an, ob in der Schweiz die neue einheitliche Krankenkasse eingeführt wird.
Die Idee für dieses System beruht auf der problematischen und teils undurchsichtigen Prämienpolitik der einzelnen Kassen. Je nach Kanton bieten die Krankenkassen höhere Prämien an, um diese in anderen Bereichen wieder zu subventionieren. Dies führt zu einem ungerechten Prämiengefüge, das laut Gesundheitskommission des Nationalrats bald der Vergangenheit angehören soll.
Das als Aufsichtsbehörde gegenüber den Krankenkassen fungierende Bundesamt für Gesundheit (BAG) soll zukünftig befugt werden, bei der jährlichen Prüfung auch höhere Prämien anzupassen. Liegt beispielsweise die Summe der in einem Kanton erhobenen Prämien deutlich über den Gesundheitskosten, so muss die Krankenkasse dem BAG im nächsten Jahr einen Vorschlag unterbreiten, inwiefern die zu viel bezahlten Prämien zurückerstattet werden können. Die Prämien für das Folgejahr werden vom BAG nur dann gestattet, wenn die neue Prämienstruktur das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und angefallenen Kosten wiederherstellen kann. Des Weiteren soll Klarheit geschaffen werden bezüglich der Definition, wann eine Prämie als unangemessen hoch anzusehen ist.
Neue Regelung noch vor der eigentlichen Abstimmung?
Das neue Aufsichtsgesetz über die Prämienanpassung der Krankenkassen würde dann eine Anpassung an die Empfehlungen des Ständerates erfahren. Schon im Dezember 2013 wurde der Entwurf des verschärften Aufsichtsgesetzes vom Nationalrat zurückgewiesen, nachdem die Krankenkassen Druck gemacht hatten. Doch inzwischen bemühen sich Gesundheitspolitiker um eine Durchsetzung des Antrags noch vor der Volksabstimmung Ende September, wenn über die Einführung der Einheitskrankenkasse entschieden werden soll.
Die Einführung eines neuen Aufsichtsgesetzes würde auch zu einer Entkräftigung des Argumentes linker Befürworter der einheitlichen Krankenkasse führen, die auf eine Einheitskasse setzen, weil es zur Zeit keine gesetzliche Regelung über eine Erstattung zu hoher Prämienbeitrage gäbe. Doch nach wie vor benötigt die Nationalkommission mehr Zeit für den neuen Gesetzesentwurf. Laut Neuer Zürcher Zeitung ist der Grund für die ständigen Verzögerungen eine Verschwörung kassenfreundlicher, der „Kassenlobby“ unterstehender Parlamentarier.
Neues Aufsichtsgesetz
Dem Tages-Anzeiger zufolge darf das BAG in Zukunft Transaktionen zwischen Krankenkasse und externen Unternehmen einer Überprüfung unterziehen. Diese Erweiterung der Befugnisse und Kompetenzen wird eingeführt, um Quersubventionen durch eine Überprüfung stoppen zu können. Zusätzlich dazu will der Ständerat dem Bundesrat zugestehen, Werbekosten und Maklerprovisionen zu limitieren. Die Nationalratskommission forciert hingegen lediglich eine neue Gesetzgebung, die eine Selbstregulierung der Versicherungsbranche festlegt. Auch bezüglich der Transparenz von Gehältern der Führungskräfte gibt es unterschiedliche Meinungen. Während es der Nationalratskommission ausreichend erscheint, wenn ein Globalbetrag und das höchste Gehalt veröffentlicht werden, plädiert der Ständerat für eine separate Auflistung der Löhne samt einzelner Namen.
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