55-Jähriger gibt sich als Polizist aus - Bundespolizei stellt Softairwaffe sicher

Hagen. Am Samstagmorgen (26. Februar) soll ein Mann sich am Hagener Hauptbahnhof als Polizist ausgegeben haben. Der zivil gekleidete Mann soll einer der Minderjährigen an die Brust gefasst haben. Diese wurden misstrauisch und suchten die Bundespolizei auf.

Gegen 02:15 Uhr soll ein 55-Jähriger zwei Minderjährige am Berliner Platz angesprochen haben.

Gegenüber den 14-jährigen Mädchen habe sich der Deutsche als Polizist ausgegeben. Er zeigte den Hagenerinnen ein Armband mit der Aufschrift „Polizei“ und eine mutmaßliche Dienstwaffe, welche sich in seiner Jackentasche befunden haben soll.

Der gebürtige Euskirchener gab gegenüber den Minderjährigen an, dass er nach einem Mobiltelefon suche, welches er bei den Mädchen vermutete. Die beiden 14-Jährigen äußerten, dass sie dieses Mobiltelefon nicht bei sich hätten. Daraufhin soll der Mann die Durchsuchung der Deutschen angekündigt haben. Dabei soll er einem der Mädchen an die Brust gefasst haben, woraufhin diese misstrauisch wurde und gemeinsam mit ihrer Freundin in Richtung Hauptbahnhof flüchtete.

Die jungen Frauen wurden anschließend bei der Bundespolizeiwache vorstellig und schilderten den Sachverhalt. Mit Hilfe einer Personenbeschreibung konnte der Mann in der Nähe des Hauptbahnhofs angetroffen werden. Die Einsatzkräfte stellten die Waffe sicher. Hierbei handelte es sich um eine unbrauchbar gemachte Softairwaffe. Zudem wurde das Armband sichergestellt.

Auf der Wache der Bundespolizei gab der Hagener an, dass er nach seinem Handy gefragt habe, welches er seit einiger Zeit vermissen würde. Das reflektierende Knickarmband habe er geschenkt bekommen und die „Waffe“ sei ein Spielzeug, mit dem er sich einen Spaß erlaubt habe. Der 55-Jährige bestritt jedoch vehement, die 14-Jährige angefasst zu haben.

Die Hagenerinnen wurden in Gewahrsam genommen und anschließend zu einer Jugendschutzstelle gebracht.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsanmaßung, sexueller Belästigung und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

 

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bildquelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

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