Integration der Stadtpolizei Grenchen in die Kantonspolizei Solothurn: Zusatzkredit erforderlich
Der Gemeinderat der Stadt Grenchen hat beschlossen, die Stadtpolizei Grenchen per 31.12.2022 aufzuheben. Der Kanton ist damit in Grenchen neu zur Erfüllung aller polizeilicher Aufgaben gestützt auf das Gesetz über die Kantonspolizei verpflichtet.
Die Zusatzaufgaben der Polizei Kanton Solothurn machen einen entsprechenden Zusatzkredit erforderlich.
Ab dem 01.01.2023 muss die Polizei Kanton Solothurn in Grenchen alle polizeilichen Aufgaben gestützt auf das Gesetz über die Kantonspolizei wahrnehmen. Dazu ist die Erhöhung des Korpsbestands um 15 Pensen erforderlich. Insgesamt beläuft sich der zusätzliche Personal- und Sachaufwand auf 1,98 Mio. Franken. Demgegenüber entfällt die bislang vom Kanton an die Stadt Grenchen jährlich ausgerichtete Abgeltung für die bislang von der Stadtpolizei Grenchen erbrachten Tätigkeiten in der Höhe von 650’000 Franken. Der jährlich benötigte Zusatzaufwand der Polizei Kanton Solothurn beträgt somit total 1,33 Mio. Franken, erstmals für das Jahr 2023.
Das geltende Globalbudget 2021-2023 wurde am 09.12.2020 vom Kantonsrat beschlossen. Damals war die Integration der polizeilichen Aufgaben der Stadtpolizei Grenchen in die Polizei Kanton Solothurn nicht absehbar. Dementsprechend sieht das bestehende Globalbudget keine entsprechenden Mittel vor.
Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat für das Jahr 2023 vom Kantonsrat einen Zusatzkredit zum bewilligten Globalbudget der Polizei Kanton Solothurn in Höhe von CHF 1,33 Mio. Franken.
Quelle: Kanton Solothurn
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