Kanton Tessin: Illegaler Kükenimport – weitere Abklärungen auf die Newcastle-Krankheit

Eine Privatperson hat am 12. Mai 2022 illegal dreissig Küken ins Tessin eingeführt. Die Vollzugsbehörden haben die Tiere am Folgetag eingeschläfert und zur Untersuchung ans Referenzlabor eingesendet.

Die Laborresultate ergaben Hinweise auf das Vorliegen des Virus der Newcastle-Krankheit.

Die Behörden haben den Betrieb gesperrt, um eine allfällige Weiterverbreitung zu verhindern. Da es sich um sehr junge und Tiere ohne Krankheitssymptome handelte, gehen die Behörden davon aus, dass der Nachweis des Virus auf eine Impfung der Küken in Italien zurückzuführen ist. Die Impfung gegen die Newcastle-Krankheit (ND) ist in der Schweiz verboten, da die Schweiz offiziell als ND-frei anerkannt ist. Weitere Abklärungen auf dem Betrieb und in den Laboratorien laufen.

Illegal eingeführte Lebewesen können die Gesundheit hiesiger Tiere gefährden. Sowohl Nutztiere wie Geflügel als auch Haustiere wie Katzen und Hunde brauchen für die Einfuhr in die Schweiz entsprechende Papiere und je nach Herkunftsland auch eine Bewilligung. Sind die Einfuhrbedingungen nicht erfüllt, wird das Tier an der Grenze konfisziert und im schlimmsten Fall eingeschläfert.

Wer Tiere illegal über die Grenze bringt, handelt verantwortungslos. Auch wenn die Tiere gesund aussehen, können sie an schweren Seuchen erkrankt sein, die sie weiterverbreiten. Sie bedrohen damit die Gesundheit der Tierpopulationen der Schweiz.

Der Newcastle-Erreger kann in äusserst seltenen Fällen bei Personen, die direkten und engen Kontakt zu kranken Tieren hatten, zu einer Bindehautentzündung führen.

 

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Titelbild: Symbolbild © Wizard Goodvin – shutterstock.com

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