Zu viel Schaden angerichtet: Bern gibt Wolf zum Abschuss frei

Das Jagdinspektorat verfügt den Abschuss eines Wolfs in der Gemeinde Guttannen. Der Wolf hat im Juni bei zwei Ereignissen zehn Schafe gerissen.

Der Abschuss muss innert 60 Tagen erfolgen.

In der Nacht auf den 7. Juni 2022 attackierte ein Wolf in Guttannen eine Schafherde und tötete vier Schafe. Die Herde wurde in den Tagen darauf innerhalb des Alpperimeters verlegt. In der Nacht auf den 11. Juni 2022 griff der Wolf die Herde erneut an. Dabei riss er sechs Schafe oder verletzte sie so stark, dass sie notgetötet werden mussten. Gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung ist damit die Schadensgrenze erreicht und der Kanton Bern kann den Abschuss verfügen. Zwar waren die Tiere bei beiden Angriffen nicht wolfssicher geschützt, doch gilt die Alp als „mit zumutbarem Aufwand nicht schützbar“.

Abschuss nur im Alpperimeter

Das Jagdinspektorat geht von einem Einzelwolf aus, dem beide Ereignisse zugeordnet werden. Ob es sich um einen weiblichen oder männlichen Wolf handelt, ist unklar. Die Ergebnisse der DNA-Proben zur Bestimmung des Individuums stehen noch aus. Abschussberechtigt sind nur Wildhüter des Kantons Bern. Ziel des Abschusses ist es, weiteren Schaden zu verhindern. Die Bewilligung wird für den Alpperimeter erteilt, verfällt jedoch, wenn sich keine Nutztiere mehr auf der Alp befinden oder nach 60 Tagen.

Auf der Alp der Bäuertgemeinde Guttannen werden im Sommer mehrere hundert Schafe gesömmert. Aktuell werden Abklärungen getroffen, um die Schützbarkeit der Alp zu erhöhen, beispielsweise indem Herden zusammengelegt und behirtet werden. Diese Massnahmen werden aber frühestens ab dem nächsten Jahr greifen.

 

Quelle: Kanton Bern
Artikelbild: Symbolbild © Mircea Costina – shutterstock.com

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