Nach Klage gegen „Basler Zeitung“: Korrekte Arbeit von HEKS wird anerkannt
von Agentur belmedia
Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) hat im Zusammenhang mit seinen Projekten in Israel/Palästina weder Spendengelder veruntreut noch gegen das eigene Stiftungsstatut verstossen.
Nachdem bereits der Bundesrat und die Eidgenössische Stiftungsaufsicht entsprechende Vorwürfe als unzutreffend beurteilt hatten, anerkennt nun auch die «Basler Zeitung» in einem vor dem baselstädtischen Zivilgericht geschlossenen Vergleich die korrekte Arbeit und Glaubwürdigkeit von HEKS.
Gastautor David Klein hatte in der «Basler Zeitung» die Korrektheit von HEKS in Bezug auf die Verwendung von Spendengeldern für seine Projekte in Israel/Palästina in Abrede gestellt. Da die «Basler Zeitung» nicht bereit war, eine publizistische Richtigstellung dieser tatsachenwidrigen Behauptung zu ermöglichen, sah sich HEKS gezwungen, beim Zivilgericht Basel-Stadt eine Klagegegen die «Basler Zeitung» wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte einzureichen.
In dem am 27. Oktober 2015 durchgeführten Schlichtungsverfahren vor dem baselstädtischen Zivilgericht haben sich HEKS und die «Basler Zeitung» auf einen Vergleich geeinigt. In diesem Vergleich wird Folgendes präzisiert:
«Gastautor David Klein hat in der Basler Zeitung vom 25. März 2015 geschrieben: ‚HEKS verstösst gegen das eigene Stiftungsstatut und veruntreut Spendengelder…‘. Die Basler Zeitung hält fest, dass HEKS keine Spendengelder veruntreut hat und dass diese Behauptung unkorrekt ist. Die «Basler Zeitung» nimmt zudem zur Kenntnis, dass gemäss dem Schreiben der Eidgenössischen Stiftungssaufsicht vom 9. Juli 2013 HEKS seinen Stiftungszweck im Zusammenhang mit einem Inserat betreffend Grossverteiler nicht verletzt hat.»
Im Zusammenhang mit einem parlamentarischen Vorstoss zu den Projekten von HEKS in Israel/Palästina hat auch der Bundesrat der Projektarbeit von HEKS in Israel/Palästina ein positives Zeugnis ausgestellt. In seiner Interpellationsantwort vom 12. August 2015 stellte der Bundesrat klar, dass ihm keine Fälle bekannt sind, in denen im Zusammenhang mit HEKS Probleme bezüglich der korrekten Verwendung von Spendengeldern aufgetreten wären.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort zudem deutlich gemacht, dass die Arbeit von HEKS in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten die Neutralität der Schweiz in keiner Art und Weise beeinträchtigt und auch keine Einmischung in die internen Angelegenheiten eines souveränen Staates darstellt.
Stiftungsrat und Geschäftsleitung von HEKS nehmen den Schiedsspruch des baselstädtischen Zivilgerichtes und die Ausführungen des Bundesrates mit grosser Befriedigung zur Kenntnis, werden doch damit auch gegenüber allen Spenderinnen und Spendern die jederzeit korrekte Verwendung von Spendengeldern und die Einhaltung des eigenen Stiftungsstatuts durch HEKS ausdrücklich bestätigt.
Artikel von: HEKS – Hilfswerke der Evang. Kirche
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