Mit Armbrust Schulsekretärin beinah getötet – Prozess gegen 21-Jährigen
Bremerhaven/Bremen. Am 19.05.2022 bewaffnete sich Berkan S. (21) mit einer Armbrust, einer Schreckschusswaffe und zwei Messern. Dann drang er in das Lloyd Gymnasium in Bremerhaven ein. Mit Schüssen aus der Armbrust verletzte er Schulsekretärin Marianne S. lebensgefährlich.
Der mutmaßliche Schütze hatte vor zwei Jahren das Gymnasium verlassen – ohne Abitur. Nun steht Berkan S. (wird derzeit in der Forensik des Klinikums Bremen-Ost therapiert) in Bremen vor Gericht. Vor dem Landgericht muss er sich wegen versuchten Mordes verantworten.
Das Landgericht Bremen teilt hierzu mit:
Auftakt der Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes
22 Ks 911 Js 30615/22 – Beginn: Donnerstag, den 10. November 2022, 09:00 Uhr
Tatvorwurf: versuchter Mord
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-jährigen Angeklagten vor, am 19.05.2022 gegen 09:00 Uhr das Schulgelände des Lloyd Gymnasiums in Bremerhaven mit einer mit Stahlbolzen geladenen Profiarmbrust, einer geladenen Schreckschusspistole sowie einer Machete und einem Messer betreten zu haben.
Dort soll er einer der Geschädigten, nachdem diese den Aufenthaltsort seiner vormaligen Lehrerin nicht mitgeteilt habe, mit der Armbrust zunächst einen Stahlbolzen in den Oberkörper im Bereich des linken Schlüsselbeins geschossen haben.
Als die Geschädigte habe flüchten wollen, soll der Angeklagte mit der Armbrust einen weiteren Stahlbolzen auf die Geschädigte geschossen haben. Dieser soll den unteren Rückenbereich durchstoßen haben, wodurch die Geschädigte lebensgefährliche Verletzungen im Brust- und Bauchbereich, an der Leber und der rechten Niere sowie einen erheblichen Blutverlust erlitten habe und nur eine Notoperation den Todeseintritt verhindert habe.
Hiernach soll sich der Angeklagte zu der Kreuzung Lloydstraße / Bürgermeister-Smidt-Straße begeben haben. Dort soll er ohne zuvor auf sich aufmerksam gemacht zu haben, mit der Armbrust einen Stahlbolzen auf den weiteren Geschädigten abgefeuert haben, wobei der Stahlbolzen den Geschädigten verfehlt und neben ihm etwa auf Brusthöhe eingeschlagen sei.
Anschließend soll der Angeklagte einen weiteren Stahlbolzen mit der Armbrust auf den Geschädigten abgefeuert haben, der diesen auf Höhe des Oberschenkels knapp verfehlt habe. Hierdurch soll der Geschädigte den Angriff erstmalig wahrgenommen haben und in einen dort befindlichen Friseursalon geflüchtet sein. Der Angeklagte soll bei Abfeuern beider Stahlbolzen den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am Dienstag, den 29. November 2022,
Mittwoch, den 07. Dezember 2022,
Donnerstag, den 22. Dezember 2022,
Donnerstag, den 12. Januar 2023,
Freitag, den 13. Januar 2023,
Donnerstag, den 19. Januar 2023,
Donnerstag, den 26. Januar 2023,
jeweils um 09:00 Uhr.
Quelle: Landgericht Bremen / Bild.de
Titelbild: Good luck images – shutterstock.com