Bundesrat beschliesst die Schaffung eines Staatssekretariats im VBS

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. April 2023 entschieden, angesichts der Entwicklung der Bedrohungslage den zivilen Sicherheitsbereich im Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS zu stärken. Er schafft dazu ein Staatssekretariat im VBS.

Dieses wird im Departement strategische Grundlagen zur gesamtheitlichen Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik erarbeiten und koordinieren. Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis Ende Jahr die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten.

Der Krieg in der Ukraine zeigt, wie in heutigen Konflikten neben militärischen Mitteln auch die weiteren Mittel der hybriden Kriegsführung eingesetzt werden. Diese reichen von Desinformation und Beeinflussung sowie Cyberangriffen über Druckausübung und Erpressung bis hin zu verdeckten Operationen. In diesem Kontext ist es wichtig, Sicherheitspolitik nicht auf die Verteidigungspolitik zu beschränken und den zivilen Bereich im VBS zu stärken.

Staatssekretariat stärkt zivilen Sicherheitsbereich im VBS

Mit einem Staatssekretariat will der Bundesrat sicherstellen, dass er flexibel auf wichtige sicherheitspolitische Entwicklungen reagieren kann. Das Staatssekretariat wird direkt der Chefin VBS unterstellt und tritt als ziviles Amt im VBS neben das Bundesamt für Rüstung armasuisse, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, den Nachrichtendienst des Bundes, das Bundesamt für Sport, Swisstopo und das künftige neue Bundesamt, das aus dem heutigen Nationalen Zentrum für Cybersicherheit hervorgehen wird.

Sicherheitspolitik aus einer gesamtheitlichen Optik

Im Staatssekretariat werden Aufgaben konzentriert, die heute durch den Bereich Sicherheitspolitik im Generalsekretariat und weiteren Stellen im VBS ausgeübt werden. Es stimmt dabei die sicherheitspolitischen Tätigkeiten innerhalb des VBS aufeinander ab. Zudem analysiert es die Sicherheitslage auf nationaler und internationaler Ebene gemeinsam mit dem Nachrichtendienst, dem Bundesamt für Polizei fedpol, sowie den zuständigen Stellen des Eidg. Departementes für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Die Aufgabenteilung zwischen den einzelnen Departementen sowie zwischen Bund und Kantonen bleibt unverändert.

Das Staatssekretariat verantwortet weiter die Nationale Strategie zum Schutz der kritischen Infrastrukturen. Es leitet die Kerngruppe Sicherheit und führt die Geschäftsstellen des Sicherheitsausschusses des Bundesrates und der Kerngruppe Sicherheit. Weiter ist es Ansprechpartner im VBS für den Sicherheitsverbund Schweiz.

Im internationalen Bereich knüpfen die Aufgaben an die heutige Zusammenarbeit zwischen EDA und VBS an. An der bestehenden Zuständigkeitsabgrenzung bzw. Zusammenarbeit wird nichts geändert.

Hinzu kommen operative Aufgaben, die bisher grösstenteils im Generalsekretariat VBS angesiedelt waren. Die neue Verwaltungseinheit ist in diesem Rahmen namentlich verantwortlich für die Führung der Fachstelle für die Personensicherheitsprüfung.

Ressourcen werden intern kompensiert

Das VBS wird Finanzen und Personal innerhalb des Departementes kompensieren.

Bis spätestens Ende 2023 wird der Bundesrat über die für die Schaffung des Staatssekretariats notwendigen Rechtsgrundlagen befinden. Das VBS wird bis zu diesem Zeitpunkt das Aufgabenportfolio des Staatssekretariates detailliert ausarbeiten.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Black Pearl Footage – shutterstock.com

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