Strafverfahren gegen Verantwortliche eines Schaffhauser Alters- und Pflegeheims grossmehrheitlich eingestellt
Die vom Kanton Schaffhausen eingesetzte ausserkantonale Staatsanwältin hat die Strafverfahren gegen zwei Verantwortliche des früheren Alters- und Pflegeheims „Hand in Hand“ abgeschlossen und grossmehrheitlich eingestellt.
In einem Fall resultierte ein Strafbefehl wegen Urkundenfälschung. Die Entscheide sind noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat im Herbst 2021 gegen die beiden Ver-antwortlichen eines Alters- und Pflegeheimes in Hemmental (Stadt Schaffhausen) ein Verfah-ren wegen Delikten gegen Leib und Leben und wegen Urkundendelikten eröffnet. Gleichzeitig entschied der Regierungsrat auf Antrag der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, eine ausserordentliche Staatsanwältin aus dem Kanton Zürich zur Führung der eingeleiteten Strafverfahren einzusetzen.
Prüfung von Delikten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Heimbewohnenden
In einem Teil der Strafverfahren galt es, die Umstände des Todes einer Heimbewohnerin und mögliches damit zusammenhängendes Fehlverhalten der beiden verantwortlichen Personen des in finanzieller Schieflage stehenden Alters- und Pflegeheims zu prüfen. Die Strafuntersuchung ergab wohl, dass die verstorbene Heimbewohnerin das Alters- und Pflegeheim testamentarisch begünstigte hatte. Der Verdacht, die beiden Verantwortlichen hätten die Heimbe-wohnerin unrechtmässig zu dieser testamentarischen Begünstigung gedrängt oder ihr gar die notwendige medizinische Versorgung vorenthalten um rascher ans Erbe zu gelangen, hat sich im Strafverfahren in keiner Weise erhärtet. Die diesbezüglichen Strafverfahren gegen die beiden verantwortlichen Personen des Alters- und Pflegeheims wegen möglicher Delikte gegen Leib und Leben wurden eingestellt.
In einem weiteren Verfahren prüfte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf einer einfachen Körperverletzung. Dabei ging es um den Sturz einer Heimbewohnerin und den Umgang der Pflegedienstleiterin mit der Verletzung. In diesem Zusammenhang liess sich kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten rechtsgenügend feststellen, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen einfacher Körperverletzung eingestellt hat.
Im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen wegen des Verdachts auf Delikte gegen Leib und Leben zeigte sich, dass die Pflegedienstleiterin des Heims einen unwahren Eintrag im Pflege-Verlaufsbericht einer Heimbewohnerin vornahm. Sie trug eine Arztkonsultation ein, die nie stattgefunden hatte. Für diese Urkundenfälschung wurde die Pflegedienstleiterin mit einem Strafbefehl bestraft.
Prüfung von möglichen Vermögens- und Konkursdelikten
Nachdem das Alters- und Pflegeheim bereits in den Monaten zuvor in finanzielle Schieflage geriet, meldete es im September 2021 schliesslich Konkurs an. Im Dezember 2021 erstattete das Konkursamt Schaffhausen Strafanzeige wegen des Verdachts auf ungetreue Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung.
Die staatsanwaltschaftliche Untersuchung machte deutlich, dass im Wesentlichen die Divergenz zwischen den begrenzten finanziellen Mitteln des Heimes und den steigenden und letztendlich zu hohen Personalkosten der Grund für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit war. Auch wenn dem Konkurs zweifellos auch unternehmerische Fehleinschätzungen zu Grunde liegen, liess sich im Rahmen des Strafverfahrens weder eine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung noch ein krasses wirtschaftliches Fehlverhalten feststellen.
Die diesbezüglichen Strafverfahren gegen die beiden verantwortlichen Personen des Alters- und Pflegeheims wurden deshalb eingestellt.
Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen
Titelbild: Symbolbild © Schaffhauser Polizei