Nationaler Aktionsplan gegen Radikalisierung und Extremismus
Ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus soll ausgearbeitet werden: Damit hat die Politische Plattform des Sicherheitsverbunds Schweiz den Delegierten des Sicherheitsverbunds Schweiz am vergangenen Donnerstag beauftragt.
Die Politische Plattform beauftragte den Delegierten des Sicherheitsverbunds Schweiz, bis in der zweiten Jahreshälfte 2017 gemeinsam mit Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zu erarbeiten.
Auch die Vorstände der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) haben darüber beraten und diesem Mandat zugestimmt. Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates hat diesen Vorschlag ebenfalls befürwortet.
Der Bericht „Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung – eine Bestandsaufnahme in der Schweiz“ vom 4. Juli 2016, dient als wesentliche Grundlage zur Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans. Der Fokus soll dabei auf der Präzisierung der Massnahmen und der Handlungsempfehlungen liegen.
Er soll die Verhinderung aller Formen von politisch und ideologisch motivierter Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus beinhalten. Der Einbezug der Städte und Gemeinden ist deshalb wichtig, weil der Bericht vom 4. Juli 2016 den auf der Zusammenarbeit auf lokaler Ebene beruhenden integralen Ansatz als zentral für die Radikalisierungsprävention bezeichnete.
Der Aktionsplan wird durch die Geschäftsstelle des Delegierten in Kooperation mit Vertreterinnen und Vertretern vom Bund, den Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitet und anschliessend den beteiligten politischen Instanzen vorgelegt.
Artikel von: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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