Häusliche Gewalt: Kanton Glarus setzt Istanbul-Konvention um
Die Istanbul-Konvention ist ein europaweites Übereinkommen und bezweckt die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Der Regierungsrat nimmt Kenntnis vom Abschlussbericht eines Pilotprojekts und erteilt die weiteren Aufträge für die Umsetzung der Konvention.
Der Regierungsrat beauftragte eine interne Projektgruppe mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Glarus. Er nimmt nun den Abschlussbericht des Pilotprojekts zur Kenntnis. Wesentlichster Bestandteil war der Aufbau einer Koordinationsstelle Häusliche Gewalt. Diese nahm nach einjähriger Pilotphase am 1. April 2023 den operativen Betrieb auf (Medienmitteilung 30. Juni 2023). Sie fusst auf einem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Die Konvention ist im April 2018 auch für die Schweiz in Kraft getreten und verpflichtet die Kantone, eine Koordinationsstelle zu bezeichnen. Die für die Pilotphase definierten Meilensteine, unter anderem ein umfassender Aktions- und Massnahmenplan, konnten erreicht werden.
Umsetzung ist eine Verbundaufgabe
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention und der ausgearbeiteten Massnahmen ist eine Querschnitt- und Verbundaufgabe und erfordert die departementsübergreifende Bereitstellung von entsprechenden Ressourcen. Der Regierungsrat nimmt Kenntnis vom Abschlussbericht des Pilotprojekts und dem Aktions- und Massnahmenplan 2023–2026. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres wird mit der weiteren Koordination betraut.
Quelle: Kanton Glarus
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