Schlagring im Handgepäck führt zur Strafanzeige
Hamburg. Am Samstagfrüh gegen 04:45 Uhr wollte ein 57-jähriger deutscher Staatsangehöriger nach Larnaka fliegen.
Er ging durch die Luftsicherheitskontrolle und legte seinen Rucksack in die Kontrollwanne.
Beim Durchleuchten des Gepäcks fiel der Kontrollkraft ein Gegenstand auf, der überprüft werden musste. Beamte der Bundespolizei wurden hinzugerufen und öffneten den Rucksack. Es stellte sich heraus, dass sich in dem Rucksack ein Schlagring befindet. Dies ist jedoch ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Daher erhielt der Mann von der Bundespolizei eine Strafanzeige.
Er gab an, dass der Schlagring seinem verstorbenen Vater gehöre und er nicht wisse, wie dieser in den Rucksack gelang ist. Der Schlagring wurde sichergestellt.
Anschließend konnte der Mann nach Zypern weiterreisen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg