Verbesserungen bei den KESB

Bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sollen nach gut drei Jahren Erfahrung einige Optimierungen bei den Zuständigkeiten und Abläufen vorgenommen werden.

Die Kommission Justiz und Sicherheit (JSK) des Luzerner Kantonsrates spricht sich einstimmig für die Gesetzesänderung aus.

Die JSK hat unter dem Vorsitz von Charly Freitag (FDP, Gunzwil) die Botschaft B50 über eine Anpassung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch im Bereich des Erwachsenen- und Kindesschutzes vorberaten. Dabei geht es um die Organisation, die Zuständigkeiten und die Aufgaben der sieben Luzerner KESB. Zum einen werden neue Einzelzuständigkeiten anstelle von Entscheiden der Gesamtbehörde festgelegt.

Daneben wird die Entschädigung von Ärzten geregelt, wenn diese für einen Patienten im Anschluss an einen freiwilligen Klinikeintritt oder nach einer Zurückbehaltung durch die Klinikleitung eine fürsorgerische Unterbringung anordnet. Die Vorlage enthält zudem eine Regelung darüber, wer die Kosten einer Massnahme trägt, wenn es einen Zuständigkeitskonflikt unter mehreren Gemeinden gibt. Schliesslich wird vorgeschlagen, dass ein Heimeintritt keine Änderung der Unterstützungspflicht nach sich zieht, auch wenn der zivilrechtliche Wohnsitz wechselt.

Sämtliche in der Kommission vertretenen Fraktionen unterstützen diese Anpassungen. Die JSK beschloss einstimmig, dem Kantonsrat keine Änderungen an der Vorlage vorzunehmen. Die Vorlage wird im Kantonsrat voraussichtlich in der Session vom 7. und 8. November 2016 beraten.

 

Artikel von: Staatskanzlei Luzern
Artikelbild: © utah778 – istockphoto.com

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