Zöllner decken illegalen Tiertransport von zehn Hundewelpen auf
Braunschweig. Am vergangenen Freitagabend, den 20. Oktober 2023, stellten die Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig bei einer Kontrolle auf der A2 zehn Hundewelpen sicher, bei denen sie Unregelmäßigkeiten bei der Tollwutimpfung feststellten.
Der aus Polen kommende Transporter wurde gegen 21:00 Uhr aus dem Verkehr gezogen und auf der Autobahnraststätte Zweidorfer Holz bei Wendeburg im Landkreis Peine der zollamtlichen Überwachung unterzogen.
Dabei fanden die Beamten auf der Ladefläche vier Transportboxen vor, die insgesamt zehn Hundewelpen verschiedener Rassen beinhalteten: Fünf Yorkshire Terrier, drei Malteser, ein Shih Tzu und einen Chihuahua.
Der Fahrer gab an, Personen- und Kuriergepäcktransporte von Polen in die Niederlande durchzuführen, verfügte aber über keinerlei tiertransportrechtliche Genehmigung. Auch entsprach sein Fahrzeug nicht den Anforderungen zum gewerbsmäßigen Transport von Hunden. Im Laderaum gab es keine extra Belüftung und die Tiere verfügten während des Transports über keine Möglichkeit Wasser aufzunehmen. Auch die Transportboxen verstießen gegen das Tiertransportrecht. Sie waren allesamt zu klein. Zudem waren bis zu vier Welpen in einer Box untergebracht.
Der Fahrer händigte den Zöllnern zu jedem Hund einen polnischen EU-Heimtierausweis aus. Aus denen erging, dass die zehn Hunde für zehn verschiedene Empfänger bestimmt sind. Obwohl in diesen Heimtierausweisen die ersten Halter, somit die polnischen Züchter, eingetragen sein müssen, war dies nur in fünf Fällen der Fall. In den anderen fünf Ausweisen waren als Ersthalter bereits die niederländischen Empfänger eingetragen.
Außerdem fiel den Beamten etwas anderes sofort auf. Die zwingend notwendige Tollwutimpfung der angeblich zwölf Wochen alten Tiere wurde erst am 20. oder 19. Oktober durchgeführt, also am betreffenden Freitag oder dem Vortag. Eine entsprechende Wartezeit in Polen wurde demnach nach der erfolgten Impfung nicht eingehalten, was einen Verstoß gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften darstellt. Die vorgeschriebene Wartezeit zur Ausbildung einer belastbaren Immunität umfasst 21 Tage, ansonsten gilt die Impfung als nicht wirksam und ist damit ungültig.
Daher kontaktierten sie die diensthabende Amtstierärztin des Landkreises Peine als zuständige Fachbehörde, welche eine Sicherstellung zwecks amtlicher Tollwutquarantäne anordnete.
Im Rahmen der Amtshilfe brachten die Zöllner die Tiere zur Quarantänestation beim Tierheim Braunschweig. „Dort merkte man ihnen den Wassermangel an, denn sie stürzten sich alle sofort auf den Wassernapf.“, so ein Kontrollbeamter des Hauptzollamts Braunschweig.
Im weiteren Verlauf konnte außerdem bei den tierärztlichen Untersuchungen anhand der Zähne der Welpen festgestellt werden, dass die Hunde erst acht beziehungsweise zehn Wochen alt sind. Eine Tollwutimpfung darf frühestens mit zwölf Wochen erfolgen und muss bei den Jungtieren in vier beziehungsweise zwei Wochen nachgeholt werden. „Den Welpen geht es vorerst gut in ihrer neuen Unterkunft, aber ein Hund leidet leider derzeit unter Durchfall.“, so die Amtstierärztin beim Landkreis Peine.
Nach Ablauf der Quarantänezeit von 21 Tagen können die Tiere dann vom Verbringer oder den Eigentümern abgeholt werden. Dazu müssen aber die Kosten des Aufenthalts im Tierheim beglichen werden, die ungefähr 15 Euro pro Tag pro Tier betragen, sowie die Tierarztkosten. Sollten diese Kosten nicht ausgelöst werden, beziehungsweise die Tiere nicht abgeholt werden, verbleiben sie beim Tierheim und werden durch dieses im weiteren Verlauf vermittelt.
Gegen den Fahrer hat der Landkreis Peine ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tiertransport- und Tierseuchenschutzgesetz eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Quelle: Hauptzollamt Braunschweig
Bildquelle: Hauptzollamt Braunschweig