Rothrist AG: Polizei findet bei Kontrolle 28 lebende Fasane in Auto

Bei der Kontrolle eines im Ausland immatrikulierten Personenwagens hat die Kantonspolizei Aargau insgesamt 28 lebende Fasane gefunden.

Weil einige der Tiere unter Artenschutz stehen und sämtliche Tiere ohne Zollanmeldung und ohne Gesundheitszeugnis in die Schweiz eingeführt worden sind, hat das zuständige Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die Ermittlungen übernommen und eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Ende September 2023 hat die Kantonspolizei Aargau drei ägyptische Staatsbürger in einem Personenwagen mit slowenischen Kennzeichen angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden 28 lebende Fasane festgestellt. Weil der Verdacht bestand, dass einige der Tiere unter Artenschutz stehen könnten und zudem sämtliche Tiere ohne Zollanmeldung und ohne Gesundheitszeugnis in die Schweiz eingeführt worden sind, hat die Kantonspolizei Aargau den Veterinärdienst des Kantons Aargau, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beigezogen. Das BAZG hat die weiteren Ermittlungen übernommen und eine Strafuntersuchung eingeleitet betreffend den Schmuggel von artengeschützten Tieren in Verbindung mit der Verletzung der tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Vorschriften.

Der Veterinärdienst des Kantons Aargau beschlagnahmte die Tiere vorsorglich und sorgte für eine geeignete Unterbringung in Quarantäne. Bei der Beurteilung der Tiere durch unabhängige Experten hat sich gezeigt, dass rund zwei Drittel der Tiere durch das internationale Artenschutzabkommen CITES geschützt sind. Aufgrund der Transportstrapazen sind zwischenzeitlich vier Tiere gestorben, zehn weitere mussten aufgrund von festgestellten Krankheiten eingeschläfert werden. Die verbleibenden und gesunden Tiere werden nach Ablauf der Quarantäne bei geeigneten Institutionen platziert.

Bis zum Abschluss der Strafuntersuchung kann das BAZG keine weiteren Angaben machen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Was ist CITES?

Zum Schutz von Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft dürfen einige Tiere und Pflanzen nicht in die Schweiz gebracht werden, oder nur mit einer entsprechenden Bewilligung. Dies betrifft z.B. alle vom Aussterben bedrohten Arten. Das internationale Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), auch bekannt als „Washingtoner Artenschutzabkommen“, regelt den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie mit Produkten, die aus solchen Tier- und Pflanzenarten hergestellt worden sind. Weltweit haben sich über 180 Länder dazu verpflichtet, zugunsten des Artenschutzes durch CITES zusammenzuarbeiten. In der Schweiz ist das BLV zuständig für die Umsetzung des Abkommens. Das BAZG führt im Auftrag des BLV entsprechende Kontrollen an den Grenzen und bei Warensendungen durch. Bei festgestellten Verstössen – wie im vorliegenden Fall – informiert das BAZG das BLV. Das BLV als zuständige Behörde prüft, ob und welche CITES-Bestimmungen verletzt worden sind und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Informationen und Bewilligungen einholen

In der Schweiz sind für den Import und Export von CITES-Exemplaren meist eine Einfuhr- und eine Ausfuhrbewilligung erforderlich. Diese werden direkt vom BLV ausgestellt. Bei Unklarheiten im Umgang mit exotischen Tieren und Pflanzen oder Produkten aus solchen empfiehlt es sich, sich vorgängig zu informieren oder die Behörden zu kontaktieren. Weitere Informationen dazu gibt es beim BAZG oder beim BLV.



 

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

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