Bundespolizei beschlagnahmt verbotene Messer
Münster. Am Dienstagabend (19. Dezember) haben Beamte der Bundespolizei zwei verbotene Messer aus dem Verkehr gezogen.
Die Einsatzkräfte kontrollierten am Abend im Hauptbahnhof Münster zwei Männer und befragten sie hierbei auch nach gefährlichen Gegenständen. Sowohl der 44-Jährige als auch 49-Jährige händigte den Bundespolizisten daraufhin jeweils ein Einhandmesser aus.
Einhandmesser können mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet werden und dürfen nach dem Waffengesetz nur bei einem berechtigten Interesse geführt werden. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausbildung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Da beide Männer kein berechtigtes Interesse nachweisen konnten, beschlagnahmten die Einsatzkräfte die Messer und leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die beiden deutschen Staatsangehörigen ein.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bildquelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin