Zoll stellt illegales Feuerwerk sicher und warnt

Krefeld. Bereits Ende November konnte die Kontrolleinheit Verkehrswege Kaldenkirchen des Hauptzollamtes Krefeld bei einem niederländischen Staatsangehörigen insgesamt 6 Kartons mit verschiedenen Feuerwerkskörpern, mit einem Gewicht von insgesamt 128 Kilogramm sicherstellen.

Die Nettoexplosivmasse betrug über 17 Kilogramm.

Der 29-jährige Tatverdächtige reiste zuvor im Kreis Viersen mit einem Kastenwagen über die grüne Grenze aus den Niederlanden kommend in die Bundesrepublik Deutschland ein. Hier hatte er wohl nicht mit den wachsamen Krefelder Zöllnerinnen und Zöllnern gerechnet. Die Frage nach mitgeführten Waren, insbesondere verbotenen Waren (Rauschgift, Waffen) und nach Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 EUR wurde von der Person verneint. Diese gab an, lediglich eine Shisha-Bar in der Nähe besuchen zu wollen.

Im Rahmen der durchgeführten Zollkontrolle konnten dann die Feuerwerkskörper auf der Ladefläche des Kastenwagens vorgefunden werden. Alle vorgefundenen Feuerwerksbatterien waren aus der Kategorie F4. Das bedeutet diese sind als Großfeuerwerk einzustufen, von denen eine große Gefahr ausgeht. Deren Verwendung ist nur durch Personen mit Fachkenntnissen zulässig. Wer Feuerwerk dieser Kategorie einführen oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland verbringen will, hat mit einer Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde nachzuweisen, dass er zum Umgang berechtigt ist.

Eine entsprechende Erlaubnis konnte in dem Fall nicht vorgelegt werden. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt. Nach Beendigung der Maßnahmen wurde dem Mann die Weiterreise gestattet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.

Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten – und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf. Insbesondere in den Tagen vor Silvester wer-den Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelhafter Verarbeitung angeboten und nach Deutschland eingeführt. Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Böller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben.

Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Im Sprengstoffrecht werden pyrotechnische Artikel ihrer Gefährlichkeit nach in Kategorien eingeteilt. Es ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke wie zum Beispiel Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich. Stefan Frisch, Sprecher des Hauptzollamtes Krefeld rät: „Wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will – für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!“ „Nicht konformes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann mit extremen Risiken verbunden sein. Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen.“, so Frisch weiter.

 

Quelle: Hauptzollamt Krefeld
Bildquelle: Hauptzollamt Krefeld

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