Keine Pouletmasthallen in Landschaftsschutzzonen
Der beabsichtigte Pouletmaststall in der Landschaftsschutzzone auf dem Schüpberg in der Gemeinde Schüpfen (BE) darf nicht errichtet werden. Die gravierenden Auswirkungen auf Landschaft und Umwelt, die durch das wahllose In-die-Landschaft-Stellen von Pouletmasthallen, hervorgerufen durch die immense Nachfrage nach Pouletfleisch, entstehen, müssen verhindert werden.
Die Schweizer essen immer mehr Pouletfleisch, und die einheimische Produktion hinkt der Nachfrage hinterher. Weil sich mit Pouletmast Geld verdienen lässt und die Lage auf dem Milchmarkt angespannt ist, wollen viele Bauern auf den attraktiven Betriebszweig umsteigen. Pouletmasthallen spriessen deshalb in der Schweiz zurzeit wie Pilze aus dem Boden.
Aufgrund der Abstandsvorschriften werden häufig Standorte in unverbauten Landschaften und auf Fruchtfolgeflächen gewählt. Der Pouletmast-Boom macht auch vor geschützten Ortsbildern und Landschaften keinen Halt.
Im August hat die SL Einsprache erhoben gegen eine Pouletmasthalle neben dem Weiler Niederbottigen in der Gemeinde Bern, der im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder aufgeführt ist. Jüngstes Beispiel ist die Einsprache gegen eine Pouletmasthalle auf dem Schüpberg in der Gemeinde Schüpfen. Der Standort liegt in einem kommunalen Landschaftsschutz- und wichtigen Naherholungsgebiet.
Dass der Schutz der Landschaft als öffentliches Gut höher zu gewichten ist als das wirtschaftliche Interesse des Betriebes, bestätigt auch das Bundesgericht. In einem jüngst veröffentlichten Urteil (1C_397/2015) hat sich das Bundesgericht gegen den Bau einer Pouletmasthalle in einem Landschaftsschutzgebiet in der Gemeinde Wuppenau (TG) ausgesprochen.
Durch den Bau von Pouletmasthallen zerstört die Landwirtschaft ihre eigene Grundlage, das Kulturland, und trägt zur Zersiedelung bei. Zu Recht setzen sich viele Landwirte für einen höheren Schutz des Kulturlandes ein, wie z. B. im Kanton Bern mit der Kulturlandinitiative. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat jüngst den Gegenvorschlag zur Initiative erlassen und damit den Kulturlandschutz verstärkt. An diesen Zielen hat sich auch die Landwirtschaft zu messen!
Die SL fordert einen Marschhalt im Pouletmast-Boom. Statt unsere Landschaft in Windeseile mit Pouletmasthallen zu zerstören, müssen Alternativen gesucht werden. Die Nachfrage nach Schweinefleisch stagniert. Weshalb also nicht die überflüssigen Schweine- zu Pouletmasthallen umnutzen bzw. abreissen und neu bauen?
Die Tiermast ohne eigene Futterbasis ist keine landwirtschaftliche, sondern eine industrielle Produktion. Entsprechend gehört sie nicht in die Landwirtschaftszone, sondern ist auf landwirtschaftliche Gewerbezonen zu beschränken.
Artikel von: Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL)
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