Aargauer Regierungsrat: Kantonales Integrationsprogramm 2018-2021
Das Integrationsprogramm im Kanton Aargau soll auch in den Jahren 2018 bis 2021 weitergeführt werden. Dafür hat sich der Regierungsrat ausgesprochen und gleichzeitig seine Absicht erklärt, zur Finanzierung einen Verpflichtungskredit in Höhe von 13.6 Millionen Franken aufzunehmen.
Davon soll der Bundesbeitrag 7.8 Millionen Franken und der Kantonsanteil 5.8 Millionen Franken betragen. Das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) basiert auf einer Vereinbarung des Kantons mit dem Bund. Um der schwierigen finanzpolitischen Situation des Kantons Rechnung zu tragen, wurde der Finanzrahmen gegenüber der ersten Programmperiode um 2.2 Millionen Franken reduziert.
KIP-Weiterführung: Verstetigung des erfolgreichen Aufbaus
Das Angebot für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Aargau wurde in den letzten Jahren deutlich verbessert. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet seit 2014 das Kantonale Integrationsprogramm KIP 2014-2017. Es bündelt systematisch auf den Kanton und die Gemeinden zugeschnittene Massnahmen, welche die Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit einer längerfristigen Aufenthaltsperspektive fördern.
Auf der Grundlage einer neuen Programmvereinbarung mit dem Bund soll das KIP weitergeführt werden. Im Hinblick auf die Herausforderungen der anhaltenden Zuwanderung und der aktuellen Situation im Flüchtlingsbereich ist der Regierungsrat überzeugt, dass die Verstetigung der aufgebauten Massnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten notwendig und zielführend ist.
Kommunale Angebote und Arbeitsmarktintegration
In den ersten Programmjahren konnte die Zusammenarbeit mit den Gemeinden deutlich intensiviert werden. In vielen Gemeinden und Regionen wurden Strukturen im Bereich (Erst-)Information und Beratung aufgebaut. Auch ein auf die dezentrale Struktur des Kantons ausgerichtetes Sprachkursangebot konnte etabliert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit, dem Departement Gesundheit und Soziales, mit Branchenvertretern und externen Anbietern. Dabei spielen auch ziviles Engagement und Freiwilligenarbeit eine wichtige Rolle.
Der Regierungsrat hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres beauftragt, zur Kreditvorlage eine Anhörung durchzuführen. Die Anhörungsfrist läuft bis zum 28. Januar 2017.
Artikel von: Kanton Aargau – Regierungsrat – Departement Volkswirtschaft und Inneres
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