Aargau - Regierungsrat gegen Initiative „Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle“
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat sich in seiner Sitzung am 26. Oktober mit der Initiative „Krankenkassenprämien für alle“ befasst. Er hat sie mit der Empfehlung einer Ablehnung an den Grossen Rat überwiesen. Auf die Erarbeitung eines Gegenvorschlags wird verzichtet.
Die Initiative war von der Sozialdemokratischen Partei ins Leben gerufen worden. Sie fordert hauptsächlich, dass Haushalte, die mehr als 10 Prozent ihres Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben, Anspruch auf Prämienverbilligung haben sollen. Dazu wären eine Richtprämien-Anpassung sowie eine Festlegung des Kantonsanteils an der Prämienverbilligung auf 80 Prozent des Bundesbeitrags nötig.
Erhebliche Mehrkosten – 70 Millionen Franken p.a.
Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass einzelne Forderungen der Volksinitiative „Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle“ mit dem Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) bereits erfüllt sind. Andere Forderungen sind nicht oder nur teilweise mit dem geltenden Gesetz kompatibel. Die Umsetzung der Volksinitiative würde eine Rechts-Anpassung bedingen.
Die Umsetzung würde ausserdem zu massiven Mehrkosten in der Grössenordnung von rund 70 Millionen Franken pro Jahr führen. Das entspräche fast vier Steuerfussprozent. Der Regierungsrat empfiehlt aus diesen Gründen, das Begehren abzulehnen und wird keinen Gegenvorschlag erarbeiten. Gemäss Gesetz über die politischen Rechte muss die Initiative nun innerhalb von zwölf Monaten zur Abstimmung vorgelegt werden.
Angemessene Verbilligung bereits gesetzlich garantiert
Der Regierungsrat erkennt an, dass die jährlich stark steigenden Krankenkassenprämien ein Problem sind und die Kaufkraft der Bevölkerung schmälern, da die Einkommen in der Regel nicht im gleichen Ausmass steigen. Deshalb wurde das bisherige Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) einer Totalrevision unterzogen und per 1. Juli 2016 durch das Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) abgelöst.
Der Grosse Rat hat das neue Gesetz am 15. Dezember 2015 verabschiedet. Durch das KVGG wird sichergestellt, dass die Prämienverbilligung denjenigen Personen zugutekommt, die effektiv darauf angewiesen sind. Durch eine ausreichend hoch bemessene Prämienverbilligung kann die Prämienbelastung einkommensschwächerer Haushalte minimiert und eine mögliche Sozialhilfeabhängigkeit verhindert werden.
Artikel von: Kanton Aargau – Regierungsrat – Departement Gesundheit und Soziales
Artikelbilder: © valeriiaarnaud – shutterstock.com