Schweizer Landfrauen – für Schritte in Richtung Lohngleichheit
Trotz allgemeiner Anerkennung und gesetzlicher Regelungen – die Lohngleichheit bei den Geschlechtern ist nach wie vor mehr Wunsch als Realität. Vor diesem Hintergrund begrüsst es der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV, dass der Bundesrat hier Handlungsbedarf erkennt.
Die beabsichtigte Revision des Gleichstellungsgesetzes in Bezug auf die Lohngleichheit und der erteilte Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs für Sommer 2017 bedeuteten richtige Schritte, für die es höchste Zeit sei. In dem Gesetz sollen verbindliche Lohnanalysen für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern vorgeschrieben werden. Weiter nimmt der SLBV wie folgt Stellung:
Lohngleichstellungsgesetz muss Verfassungsauftrag erfüllen
„Für den SBLV ist dieses Signal wichtig, denn die Arbeit von Frauen hat denselben Wert wie die Arbeit von Männern. Frauen müssen das aber nach wie vor jeden Tag aufs Neue unter Beweis stellen. Darüber hinaus leisten sie zusätzlich einen überproportionalen Anteil an unbezahlter Familien- und Carearbeit.
Der SBLV beobachtet mit Besorgnis, dass gerade in der Altersvorsorge die Tendenzen in Sachen Gleichstellung in eine gegenteilige Richtung laufen. Je besser die geleistete Arbeit bezahlt ist, desto besser wird die Altersvorsorge sein. Gerade Familienfrauen, die meistens Teilzeit arbeiten, müssen immer noch dafür kämpfen, gleiche Löhne wie ihre männlichen Kollegen zu erhalten. Der niedrigere Lohn wirkt sich sowohl auf die aktuelle Lebenssituation wie auch auf die Altersvorsorge der Frauen aus.
Eine überparteiliche Frauenallianz inklusive Vertretung des SBLV hat am 26.10.2016 ihre Forderungen zur Lohngleichheit vors Bundeshaus getragen und betont, dass das Gleichstellungsgesetz nach 35 Jahren endlich den Verfassungsauftrag erfüllen und der Lohngleichheit zum Durchbruch verhelfen muss.
Firmen, die im Projekt ,Lohngleichheitsdialog‘ mitgearbeitet haben, haben durchaus positive Erfahrungen gemacht. Es ist deshalb folgerichtig, dass in einem nächsten Schritt Unternehmen ab 50 Mitarbeitende verpflichtet werden, Lohnanalysen durchzuführen und mit dieser Massnahme eine Breitenwirkung zu erzielen“
Artikel von: Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV
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