Schwerkrimineller Serbe muss das Land nicht verlassen

Umsetzung der neuen Bestimmungen zum Landesverweis: werden die Gerichte endlich den Volksentscheid, die Verfassung und Gesetze respektieren?

Fragwürdige Urteile im Bereich der Ausschaffung krimineller Ausländer nehmen kein Ende – auch nicht 6 Jahre nach Annahme der „Ausschaffungs-Initiative“.

So hat das Bundesgericht am 2. November 2016 (2C_94/2016; schriftliche Urteilsbegründung folgt) mit 3 zu 2 Stimmen entschieden, dass ein schwerkrimineller Serbe die Schweiz nicht verlassen muss, wie vom Staatssekretariat für Migration gefordert. Die drei links-grünen Richter begründeten dies u.a. damit, dass der zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Serbe sich zwischenzeitlich positiv entwickelt habe.

Der vorliegende Fall war zwar noch nicht nach dem neuen Recht (Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungs-Initiative) zu beurteilen; die geltenden Bestimmungen hätten einen Landesverweis jedoch ebenfalls ermöglicht. Per 1. Oktober 2016 trat die Umsetzungsgesetzgebung der „Ausschaffungs-Initiative“ in Kraft; erste Verurteilungen nach dem neuen Recht dürften jedoch frühestens nächstes Jahr erfolgen, weil nur jene Straftaten vom neuen Recht erfasst werden, welche nach der Inkraftsetzung begangen wurden. Inskünftig wird über einen Landesverweis (auch) im Rahmen des Strafverfahrens entschieden werden können, d.h. letztinstanzlich würde nicht wie im vorliegenden Fall die zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts entscheiden, sondern die strafrechtliche Abteilung. Bleibt zu hoffen, dass diese Richter dem Willen von Volk und Parlament bezüglich Ausschaffung krimineller Ausländer dann endlich Rechnung tragen werden.

Rückblende

Am 28. November 2010 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie eine Mehrheit der Stände der Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungs-Initiative)“ zugestimmt. Gleichzeitig lehnten Volk und sämtliche Stände einen Gegenentwurf des Parlaments ab. Im Rahmen der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung wurde schnell klar, dass sich das Parlament am abgelehnten Gegenentwurf orientiert.

Um Druck aufzubauen, lancierte die SVP deshalb die „Durchsetzungs-Initiative“. Dies hatte zur Folge, dass die Umsetzungsgesetzgebung schärfer ausfiel (im Parlament war die Rede von „pfefferscharfer“ Umsetzung). Nachdem die „Durchsetzungs-Initiative“ an der Urne abgelehnt wurde, trat diese Umsetzungsgesetzgebung am 1. Oktober 2016 in Kraft.

Vorliegender Fall

Auf den vorliegenden Fall war noch das bisherige Recht anwendbar, d.h. es wurde nicht im Rahmen eines Strafverfahrens über den Landesverweis entschieden, sondern im Rahmen des Entzugs der Niederlassungsbewilligung, bzw. der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Während das Migrationsamt des Kantons Basel-Landschaft sowie das Staatssekretariat für Migration einen Landesverweis forderten, gaben die Richter am Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft sowie die Richter der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts dem Serben recht.

Dieser ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen und wurde von den Richtern als „schwerkriminell“ eingestuft. Im Jahr 2010 verprügelte dieser eine andere Person mehrfach, entführte diese in einen Wald und verletzte sie dort lebensgefährlich. Hierfür wurde er zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus, jedoch geht schon aus der mündlichen Urteilsbegründung hervor, dass sich die links-grünen Richter von der „positiven Entwicklung“ des Straftäters beeindruckt zeigten.

Wann wird der Volkswille endlich umgesetzt?

Auch das neue Recht gibt den Richtern in jedem Straffall viel Entscheidungsspielraum. Im vorliegenden Fall hatte das Gericht gemäss Art. 66a Abs. 2 StGB die Möglichkeit, von einer Landesverweisung abzusehen, „wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interesse an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen; dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind“.

Es bleibt zu hoffen, dass die Richter den Volkswillen endlich zur Kenntnis nehmen, die Parlamentsdebatte aktiv mitverfolgt und verstanden haben und akzeptieren, dass ein Härtefall ein absoluter Ausnahmefall sein muss und nicht der Regelfall sein darf. Das vorliegende Urteil zeigt, dass Zweifel angebracht sind.

 

Artikel von: Schweizerische Volkspartei SVP
Artikelbild: © Evlakhov Valeriy – shutterstock.com

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