Zug ZG: Enkeltrick 4.0 hat Unternehmen im Visier
Im Kanton Zug häufen sich Vorfälle mit einer neuen Betrugsmasche.
Mit dem sogenannten Enkeltrick 4.0 ergaunern sich die Täter bei Unternehmen hohe Geldbeträge.
Die neue Betrugsmasche nennt sich CEO-Fraud oder auch Enkeltrick 4.0. Dabei geben sich gut organisierte und vorbereitete Täter überzeugend als Geschäftsführer oder weisungsbefugter Entscheidungsträger eines Unternehmens aus. So wird zum Beispiel dem Buchhalter oder einer Sekretärin durch mehrfache, gefälschte E-Mails wie auch Telefonanrufe vorgespielt, eine dringende und geheime Geldüberweisung müssen schnell und unauffällig durchgeführt werden.
Oftmals erfolgt zusätzlich noch ein Anruf eines angeblichen Unternehmensberaters, der die Transaktion weiter plausibilisiert. Genügt das nicht, wird der Druck auf die Mitarbeiter erhöht.
Im Kanton Zug sind in den letzten Tagen bereits mehrere Unternehmen Ziel dieser Betrugsmasche geworden. In einem der Zuger Polizei bekannten Fall sind so mehrere Zehntausend Franken auf ein ausländisches Konto überwiesen worden.
Die Zuger Polizei rät zu einem gesunden Misstrauen und gibt folgende Tipps:
- Prüfen Sie ganz genau, ob die angeordnete Überweisung tatsächlich notwendig ist und Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen beim Auftraggeber. Nutzen Sie dazu zwingend einen zweiten Kommunikationskanal. Am sichersten ist ein persönliches Telefongespräch.
- Besprechen Sie die ausstehende Geldüberweisung intern mit einer berechtigen Person.
- E-Mailadressen unbedingt von Hand eingeben – im Zweifel nie die Antwortfunktion aus der E-Mailanwendung nutzen.
- Überprüfen Sie die genutzten E-Mailadressen ganz genau.
- Besonders bei Angaben einer neuen Bankverbindung oder einer angeordneten Überweisung ins Ausland sollte man sehr vorsichtig und misstrauisch sein.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter: Die Täter versuchen, Ihre Firma aus zuspionieren. Per E-Mail und per Telefon sowie unter Vorspielen einer falschen Identität werden Firmeninterna erfragt.
- Falls ein Unternehmen Opfer eines solchen Betrugs geworden ist, muss umgehend die Bank wie auch die Polizei informiert werden. Eventuell kann das verlorene Geld durch rechtzeitige Massnahmen zurückgeholt werden.
Meldung von: Kantonspolizei Zug
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