Regionalpolizei Zurzibiet: Such- und Rettungseinsatz nach Badeunfall
Unsere Bootsführer mussten gestern leider bereits zu einem Such- und Rettungseinsatz nach einem Badeunfall auf dem Rhein ausrücken.
Am Einsatz beteiligt waren ausserdem die Polizei Baden-Würtemberg, ein Heli der AAA Alpine Air Ambulance AG und zwei Boote der DLRG.
Bitte beachten Sie, dass insbesondere Fliessgewässer Gefahren bergen, welche von ungeübten Schwimmern oft falsch eingeschätzt werden.
Hier sind einige allgemein gültige Baderegeln:
- Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen!
- In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.
- Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser!
- Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.
- Nie überhitzt ins Wasser springen! – Der Körper braucht Anpassungszeit.
- Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! – Unbekanntes kann Gefahren bergen!
- Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! – Sie bieten keine Sicherheit.
- Lange Strecken nie alleine schwimmen! – Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.
- Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt im Wasser!
Falls trotzdem ein Unfall passiert ist, zögern Sie nicht, Hilfe anzufordern! Setzen Sie sofort über Telefon 117 oder 112 einen Notruf ab, wenn Sie bemerken, dass jemand im Wasser in Not geraten ist!
Die Rettungskräfte brauchen immer eine gewisse Zeit, um zu reagieren bzw. die Rettung in die Wege zu leiten und im Wasser kann schon eine sehr kurze Zeit über Leben oder Tod entscheiden!
Quelle: Regionalpolizei Zurzibiet
Bildquelle: Regionalpolizei Zurzibiet