Zürich: Verkehrskontrolle mit Schwerpunkt Fahrfähigkeit

Die Kantonspolizei Zürich und verschiedene Kommunalpolizeien haben in der Nacht auf Samstag (12.11.2016) in Zürich auf der Autobahn A1 H stadtauswärts eine Verkehrskontrolle mit Schwerpunkt Fahrfähigkeit durchgeführt.

Zwei Ausweise wurden entzogen und verschiedene Autofahrerinnen und Autofahrer zur Anzeige gebracht.

Bei der Polizeikontrolle wurden von 1 Uhr bis gegen 6 Uhr morgens 318 Autofahrerinnen und Autofahrer sowie deren Fahrzeug kontrolliert.
Zwei Männern sollte wegen Verdachts des Fahrens unter Einfluss von Drogen bzw. Alkohol der Führerausweis auf der Stelle abgenommen werden. Dies war aber nur in einem Fall möglich, da der zweite Mann wegen einer früheren Anzeige bereits keinen Ausweis mehr hatte. Gegen beide Fahrer wird ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet, in einem Fall zusätzlich wegen Fahrens trotz Entzug des Führerausweises.

Sechs Fahrzeuglenker führten ihr Auto mit einem Atemalkoholgehalt zwischen 0,5 bis 0,79 Promille. Ihnen wurde die Weiterfahrt verweigert, sie werden an das Statthalteramt zur Anzeige gebracht. Zwei Männer hatten gegen das Ausländerrecht verstossen, indem sie sich in der Schweiz aufhielten, obwohl ihr Visum abgelaufen war.

Ein Autofahrer war mit Kontrollschildern unterwegs, die zur Fahndung ausgeschrieben waren. Er hatte sein altes Auto verkauft und ausser Verkehr genommen, jedoch die Kontrollschilder nicht im Strassenverkehrsamt deponiert. Dann hängte er die Kontrollschilder einfach wieder an sein neues Auto, ohne dass eine Versicherung abgeschlossen wurde. Die Polizisten nahmen ihm das Schilderpaar ab und legten das Motorfahrzeug still. Der Lenker des Wagens hat sich wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz und Missbräuchlichen Verwendens von Kontrollschildern zu verantworten.

Weitere acht Automobilisten waren mit technisch mangelhaften Fahrzeugen unterwegs. Sie werden ebenfalls zur Anzeige gebracht. In einem Fall waren mehrere Reifen am Auto so stark abgefahren, dass die Weiterfahrt verhindert werden musste.

Dann gab es noch acht Ordnungsbussen wegen kleinerer Übertretungen, die jedoch im Falle eines Unfalls schwerwiegende Folgen haben können, wie zum Beispiel fahren ohne Anlegen der Sicherheitsgurten.

 

Meldung von: Kantonspolizei Zürich
Artikelbild: Symbolbild © ambrozinio – shutterstock.com

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