Einblick in die Verteidigung zum Untersuchungsverfahren im „Fall Malters“

Der mit der Untersuchung beauftragte Staatsanwalt hat den Parteien eröffnet, dass er im „Fall Malters“ Mitte Dezember 2016 beim Gericht Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen Adi Achermann und Daniel Bussmann erheben wird.

Obwohl das Untersuchungsverfahren unser Darstellungen und Einschätzungen weitgehend bestätigt hat, hegt der Staatsanwalt offenbar doch noch Zweifel, ob nicht mit einem weiteren Zuwarten das Risiko eines Suizids der Frau geringer gewesen wäre. Bei solchen Zweifeln, seien sie auch noch so gering, muss praxisgemäss Anklage erhoben werden.

Der Staatsanwalt stützt seine Zweifel offenbar auf den Polizeipsychologen, der es auch nach 17 Stunden noch als ratsam hielt, weiter zuzuwarten, obwohl er selber ebenfalls überzeugt war, dass die Frau nicht zu einer Aufgabe bewogen werden kann. Alle anderen anwesenden Experten hielten den Entscheid und den Zeitpunkt für ein Eingreifen für richtig. Natürlich ist es im Nachhinein einfach, in Fällen von solch komplexen Gefahrenlagen darüber zu spekulieren, was geschehen wäre, wenn man anders gehandelt hätte. Versetzt man sich demgegenüber nochmals konkret in die Situation vor Ort am 9. März 2016, erweist sich der gewählte Weg nach wie vor als angemessen und richtig. Es galt nicht nur, die anhaltende Fremdgefährdung, die von der bewaffneten Frau ausging, zu beenden. Ein weiteres Zuwarten erschien auch unter dem Aspekt der Selbstgefährdung als nicht vertretbar.

Die Anklage folgt nun zumindest teilweise auch den Anträgen in der Strafanzeige des Sohnes und gesetzlichen Beistandes der verstorbenen Frau, des Sohnes also, der mit dem Betrieb seiner Indoor-Hanfanlage und dem Zurücklassen seiner bewaffneten, psychisch angeschlagenen Mutter in dieser Anlage, den wichtigsten Faktor in dieser vielgliedrigen Kausalkette gesetzt hat, die zum Tod der Frau führte.

So verfehlt wir den Entscheid des Staatsanwaltes in der Sache halten, so sinnvoll ist es, angesichts der Schwere der in den Medien, vor allem in der Rundschau von SF DRS erhobenen Vorwürfe, dass ein Gericht über diese Sache entscheiden wird. Es geht nicht nur um die Reputation der beiden beanzeigten, den Einsatz in Malters verantwortenden Polizei-Offiziere, sondern auch ganz grundsätzlich um die Frage, was die Polizei heute angesichts sich ständig verändernder Bedrohungslagen überhaupt noch tun darf, um unsere Rechtsordnung durchzusetzen.

 

Meldung von: Anwaltskanzlei Seidenhof
Artikelbild: Symbolbild © Roman Motizov – shutterstock.com

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