Kanton Nidwalden: Stärkung der Sicherheit durch moderne Regelungen und Verfahren
Eine Änderung in der Polizeigesetzgebung ermöglicht in Zukunft einen besseren Informationsaustausch und stärkt die Ermittlungsfähigkeit sowie Präventionsarbeit der Polizei – zugunsten der Sicherheit im Kanton Nidwalden.
Die Vorlage ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.
Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Polizeigesetzes zuhanden des Landrates verabschiedet. Ein wesentlicher Bestandteil bildet die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements. Dieses hat die Erkennung und Bewältigung von Risiko- und Gefährdungssituationen zum Ziel. Unterstützt wird die Fachstelle durch Experten mit fundierter Ausbildung in Psychologie, Kriminologie und Rechtswissenschaften. Dies ermöglicht eine gezielte Prävention und Bewältigung von Bedrohungslagen und häuslicher Gewalt im Kanton Nidwalden.
Die Teilrevision umfasst zudem die Verbesserung der Informations- und Datenverarbeitung. Mit der Einführung moderner Informationsplattformen werden die polizeiliche Arbeit sowie der Datentransfer zwischen verschiedenen Polizei- und Sicherheitsorganisationen optimiert. Insbesondere im Bedrohungsmanagement ist ein schneller, sicherer und gesetzlich klar geregelter Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Institutionen entscheidend. Die gesetzliche Grundlage ist zudem Voraussetzung, um einerseits die Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts für gemeinsame Einsatzleitzentralen in der Zentralschweiz („Vision 2025“) zu gewährleisten und andererseits die Darstellung von interkantonalen Lagebildern sicherzustellen.
Ein weiterer Punkt betrifft ein neues, automatisiertes Fahrzeugfahndungs- und Verkehrsüberwachungssystem. Dieses ermöglicht eine präzise Erfassung von Fahrzeugdaten und unterstützt die Polizei bei der Überwachung des Strassenverkehrs und der Fahndung nach gesuchten Fahrzeugen. Zudem kann das System dazu beitragen, vermisste Personen aufzufinden oder Gefahren für die innere Sicherheit abzuwehren.
Melderecht auf kommunaler Stufe ausgeweitet
Die Teilrevision des Polizeigesetzes ist in der externen Vernehmlassung sehr positiv aufgenommen worden. Einzelne Änderungsanträge wurden geprüft, so unter anderem eine Erweiterung des Melde- und Auskunftsrechts bei potenziellen Bedrohungen. Insbesondere wurde gefordert, dass auch Verwaltungsangestellte wie Gemeindeschreiber und Gemeindeschreiberinnen und deren Stellvertretungen sowie Schulbehörden meldeberechtigt sein sollten, da diese vor Ort sind und relevante Beobachtungen machen können. Die Vorschläge wurden vom Regierungsrat als sinnvoll erachtet und in die überarbeitete Gesetzesvorlage aufgenommen.
Die Beratung der Teilrevision im Landrat ist für das dritte Quartal 2024 geplant. Die neue Gesetzgebung soll per 1. März 2025 in Kraft treten.
Quelle: Kanton Nidwalden
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