Keine Strafuntersuchung bei Privatfahrten mit Dienstfahrzeugen
Die Ermittlungen des vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt eingesetzten außerordentlichen Staatsanwalts Hans-Peter Schürch haben ergeben, dass die von der Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt geprüften Abrechnungen der Privatfahrten bei Polizei, Rettung und Staatsanwaltschaft Basel-Stadt korrekt erfolgt sind.
Hinweise für eine Straftat gibt es nicht. Der außerordentliche Staatsanwalt eröffnet keine Strafuntersuchung.
Die von der Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt geprüften Abrechnungen der Privatfahrten mit Dienstfahrzeugen – mit Ausnahme kleinerer Unstimmigkeiten, zum Teil zugunsten, zum Teil zulasten von abrechnenden Personen – sind korrekt erfolgt. Bei der Benutzung von persönlich zugewiesenen zivilen Dienstfahrzeugen ist der den 15-Kilometer-Rayon ab Spiegelhof übersteigende Arbeitsweg als Privatfahrten abgerechnet worden.
Die Finanzkontrolle hat in ihren Berichten aus dem Jahre 2015 einzig und allein empfohlen, die Privatfahrten (ab 15-Kilometer-Radius) zum Wohnort mit den effektiven Straßen-Kilometern (statt Luftlinie) abzurechnen. Von strafrechtlicher Bedeutung ist diese Empfehlung nicht.
Die in der Strafanzeige aufgeführten Straftatbestände – unter anderem Urkundenfälschung, Steuerbetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, ungetreue Amtsführung und Amtsmissbrauch – sind eindeutig nicht erfüllt. Für diesen Fall bestimmt die Schweizerische Strafprozessordnung, dass die Staatsanwaltschaft die Nichtanhandnahme des Verfahrens verfügt. Das bedeutet, dass keine Strafuntersuchung eröffnet wird.
Im Oktober 2016 hat eine Privatperson eine „Strafanzeige wegen Benutzung von Staatsfahrzeugen für private Zwecke zulasten des Kantons Basel-Stadt“ eingereicht. Die Anzeige richtet sich gegen unbekannte Personen, alle 23 Polizeioffiziere des Kantons Basel-Stadt und eventuell Regierungsrat Baschi Dürr. Am 1. November 2016 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt auf Antrag des Ersten Staatsanwalts des Kantons Basel-Stadt den Leitenden Staatsanwalt aus dem Kanton Bern, Hans-Peter Schürch, als außerordentlichen Staatsanwalt zur Behandlung dieser Strafanzeigen eingesetzt.
Der außerordentliche Staatsanwalt hat verschiedene Unterlagen – insbesondere Berichte der Finanzkontrolle, Weisungen, Dienstvorschriften – erhoben. Die Prüfung der Strafanzeige und der erhobenen Unterlagen hat keine Hinweise für eine Straftat ergeben.
Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
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