Der Bundesrat will den Werterhalt der Schutzbauinfrastruktur sicherstellen

Angesichts der veränderten globalen Sicherheitslage sind die Schutzbauten für den Bundesrat von grosser Bedeutung.

Er will darum die bestehende Schutzbauinfrastruktur erhalten und hat dazu an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2024 eine Revision der Zivilschutzverordnung (ZSV) in die Vernehmlassung geschickt.

Kernpunkte sind der Ersatz alternder Schutzbaukomponenten, die Anpassung der Schutzraumbaupflicht sowie die Erhöhung der Ersatzbeiträge. Damit soll die Widerstandsfähigkeit der Schweiz im Falle eines bewaffneten Konflikts gewährleistet werden.

Die Schweiz hat in den letzten 60 Jahren eine umfassende Schutzbauinfrastruktur für die Bevölkerung, die Führungsorgane und den Zivilschutz aufgebaut. Die sich verändernde globale Sicherheitslage, insbesondere der anhaltende Krieg in der Ukraine und andere regionale Konflikte, unterstreichen für den Bundesrat die Bedeutung einer solchen Infrastruktur. Diese Entwicklungen zeigen, dass bewaffnete Konflikte auch im 21. Jahrhundert eine reale Bedrohung darstellen.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen in der Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) will der Bundesrat die Widerstandsfähigkeit der Schweiz im Falle eines bewaffneten Konflikts erhalten. Die Änderungen erfolgen auf der Grundlage eines Konzeptes zum Werterhalt der Schutzräume und Schutzanlagen, das das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) zusammen mit den Kantonen entwickelt hat.

Kernpunkte der geplanten Vorlage

Der Grundsatz, dass für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ein Schutzplatz in Wohnortnähe zur Verfügung stehen soll, bleibt unverändert. Zusätzlich wird der Schutzbedarf für Führungsorgane und den Zivilschutz in Krisenzeiten berücksichtigt.

Um eine ausreichende Anzahl einsatzbereiter Schutzbauten sicherzustellen, sind Massnahmen für deren Werterhalt und Erneuerung vorgesehen. Dies beinhaltet den Ersatz alternder Komponenten wie Belüftungsaggregate und Schutzfilter. Damit den Veränderungen im Wohnungsbau Rechnung getragen wird, soll die Schutzraumbau- bzw. Ersatzbeitragspflicht auf Erweiterungs- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen ausgeweitet werden.

Zur Erneuerung der Schutzanlagen für die Führungsorgane und den Zivilschutz plant der Bund ein umfangreiches Investitionsprogramm. Über die nächsten 15 Jahre sollen rund 200 Schutzanlagen modernisiert werden. Die Gesamtkosten dafür werden auf etwa 220 Millionen Franken geschätzt. Aktuell stehen jährlich 9 Millionen Franken für diesen Zweck zur Verfügung. Um das Erneuerungsprogramm umzusetzen, ist ab 2027 eine Erhöhung des jährlichen Budgets auf 14 bis 15 Millionen Franken notwendig. Dies bedeutet einen zusätzlichen Finanzbedarf von 5 bis 6 Millionen Franken pro Jahr.

Erhöhung der Ersatzbeiträge

Grundsätzlich muss bei einem Neubau eines Wohnhauses ein Schutzraum erstellt werden. Falls dies nicht notwendig oder möglich ist, hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten. Die Kosten für den Werterhalt und die Erneuerung der Schutzräume für die Bevölkerung können die Kantone mit Ersatzbeiträgen finanzieren, wofür gesamtschweizerisch rund 880 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Um die gestiegenen Kosten für den Schutzraumbau besser abzudecken, ist eine Erhöhung der Ersatzbeiträge von 800 auf 1400 Franken pro Schutzplatz geplant. Diese Anpassung ist notwendig, da die Ersatzbeiträge seit 2012 nicht mehr an die aktuellen Mehrkosten für die Erstellung eines Schutzplatzes angepasst wurden.

Schliesslich sieht die Revision vor, die Befugnis des Bundes zur Datenerhebung bei den Kantonen zu erweitern. Dies soll eine bessere Überprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen im Bereich Schutzbauten ermöglichen und als Planungsgrundlage dienen.

Die Umsetzung dieser Massnahmen ist entscheidend, um auch in Zukunft eine adäquate Schutzbauinfrastruktur für die Schweizer Bevölkerung zu gewährleisten.

Die Vernehmlassung zur Änderung der Zivilschutzverordnung läuft bis am 7. Februar 2025.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Cahid Ahmed – shutterstock.com

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