Weideschlachtung – Verbot durch die Hintertür
Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten Schweiz wendet sich gegen ein drohendes Verbot der Weideschlachtung im Land. Das Verbot werde praktisch durch die Hintertür eingeführt, indem das übergeordnete Lebensmittelgesetz geändert wird.
Danach sollen Schlachtungen künftig nur noch in bewilligten Schlachtanlagen erlaubt sein (Art. 16 LMG). Damit wird die bisherige Erlaubnis der Weideschlachtung, wie sie die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) vorsieht, hinfällig. Im Rahmen der Revision verschiedener Verordnungen im Veterinärbereich soll die VTSchS entsprechend geändert werden.
Ein langer Weg bis zur ersten Weideschlachtung
Nild Müller hatte am 1.3.2013 das erste Gesuch für die Weideschlachtung in der Schweiz gestellt. Es wurde zunächst abgelehnt. Ein Team – bestehend aus Eric Meili, Berater des Forschunginstitutes für biologischen Landbau (FiBL), Vier Pfoten, der Stiftung Tier im Recht und einem Anwalt – erarbeitete damals eine detaillierte schriftliche Arbeitsanweisung. Darauf basierend kam es zu einer Pilotphase mit zehn Schlachtungen auf der Weide im Jahre 2015.
In Anwesenheit der Amtstierärzte konnte minutiös aufgezeigt werden, dass das System der Weideschlachtung sicher, stressfrei und hygienisch in der Praxis funktioniert. Im Mai 2016 folgte die definitive Bewilligung bis Ende 2018, welche in Kombination mit dem lokalen Schlachtlokal wieder erneuert werden kann. In der umfangreichen kantonalen Bewilligung ist zu lesen:
„Auf Anfrage des Veterinäramtes hin bestätigte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit Schreiben vom 4. September 2014, dass ein Kugelschuss von Rindern auf der Weide durch den Wegfall des belastenden Transportes in den Schlachtbetrieb durchaus positive Tierschutzaspekte haben und unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden kann.“
Die Schweiz besteht primär aus Grasland. Auf diesem kann hier nachhaltig Fleisch produziert werden ohne Konkurrenz zur menschlichen Ernährung. Es ist nach Ansicht von Vier Pfoten erfreulich, dass die Zahl von artgemäss gehaltenen Mutterkühen und Rindern in der Schweiz stetig ansteigt. Genau für diese Tierhaltung brauche es alternative Schlachtkonzepte, da die Urinstinkte und das Herdenverhalten wieder zurückkehrten. Dabei sei auch der Arbeitsschutz der beteiligten Menschen nicht ausser Acht zu lassen.
Woanders wird die Weideschlachtung positiv gesehen
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) erwähnt ausdrücklich die Betäubung mittels Kugelschuss und anschliessender Schlachtung auf dem Hof als gangbare Alternativmethode zum Vorgehen im Schlachthof. Seit der Änderung der tierischen Lebensmittelverordnung (Tier-LMHV) im November 2011 ist auch in Deutschland der Kugelschuss auf der Weide legalisiert. Wie in der Schweiz muss dort die Erlaubnis für jeden Betrieb einzeln beantragt werden und unterliegt sehr strengen Genehmigungsrichtlinien.
Quelle: VIER PFOTEN Schweiz / Bauernhof – Zur chalte Hose / Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL)
Artikelbild: © TOM KAROLA – shutterstock.com (Symbolbild)