Bern: Schweizer Täter stellt sich zur Tat der schweren Körperverletzung
Im Falle des anfangs Dezember in Bern schwer verletzten 43-jährigen Algeriers hat sich am Freitagnachmittag ein mutmasslicher Täter bei der Staatsanwaltschaft gestellt.
Gestützt auf weitere Ermittlungen konnten seine bisher getätigten Aussagen verifiziert und die Umstände der Tat weitgehend geklärt werden.
Im Zusammenhang mit der schweren Körperverletzung in Bern von Anfang Dezember (s. Meldung vom 4. Dezember und 8. Dezember 2016) hat sich am Freitagnachmittag, 16. Dezember 2016, ein Mann selbstständig bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gemeldet. Im Rahmen der durchgeführten Einvernahme zeigte sich der 21-jährige Schweizer geständig, den 43-jährigen Algerier in der Nacht auf Sonntag, 4. Dezember 2016, auf dem Parkplatz Schützenmatte verletzt und sich anschliessend vom Tatort entfernt zu haben. Um den Inhalt des bisher getätigten Geständnisses zu verifizieren, wurden die laufenden Ermittlungen weitergeführt.
Inzwischen konnten die Umstände zur Tat weitgehend geklärt werden. So ist heute davon auszugehen, dass das spätere Opfer vor der Reitschule zunächst mit Personen des reitschulinternen Sicherheitsdienstes aneinandergeraten war.
Anlässlich dieser Konfrontation traf der mutmassliche Täter im Bereich der Parkplatzausfahrt auf den Algerier und verletzte diesen aus unbekannten Gründen mit einem Messer.
Da der mutmassliche Täter seinen Aussagen zufolge stark alkoholisiert war und die Tat selber nur ansatzweise beschreiben konnte, wurden die Ermittlungen in den vergangenen Tagen noch einmal verstärkt. Demnach muss heute davon ausgegangen werden, dass der 21-Jährige alleine gehandelt hat. Die entsprechend involvierten Sicherheitsdienstmitarbeiter der Reithalle dürften mit der Tat nichts zu tun haben.
Der mutmassliche Täter befindet sich in Haft und wird sich vor der Justiz zu verantworten haben. Weitere Ermittlungen sind noch im Gang. Der Zustand des Opfers ist klinisch stabil, es ist aber mit bleibenden schweren Hirnschäden zu rechnen.
Quelle: Kantonspolizei Bern
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