Kanton St.Gallen: Fahrunfähige Verkehrsteilnehmer - Zeugenaufruf
In der Zeit zwischen Freitagabend und Samstagmorgen (24.12.2016), waren zahlreiche Verkehrsteilnehmer in nicht fahrfähigem Zustand unterwegs.
Es kam deswegen sogar zu Unfällen.
Freitag:
18: 55 Uhr, Rheineck, Appenzellerstrasse: 48-jähriger, alkoholisierter Velofahrer selbständig gestürzt und verletzt worden. Er musste vom Rettungsdienst ins Spital gebracht werden.
19:55 Uhr, Flawil, Wilerstrasse: 39-jähriger Autofahrer bei Verkehrskontrolle angehalten. Beweissichere Atem-Alkoholprobe ergab 0.72 mg/l – Führerausweis abgenommen.
20:40 Uhr, Schänis, Biltnerstrasse: 24-jähriger Autofahrer bei Verkehrskontrolle angehalten. Atemlufttest zeigte Alkohol – Weiterfahrt untersagt.
21:05 Uhr, Schänis, Biltnerstrasse: Ein 56-jähriger Autofahrer sollte bei einer Verkehrskontrolle angehalten werden. Er missachtete jedoch das Haltezeichen des Polizisten und fuhr weiter. Nachdem die Polizisten ihm mit dem Polizeiauto folgten, hielt er zunächst an, setzte seine Fahrt aber erneut werden. Etwas später gelang es, den Autofahrer trotzdem anzuhalten. Die beweissichere Atem-Alkoholprobe ergab 1.02 mg/l – Führerausweis abgenommen.
21:18 Uhr, Flawil, Wilerstrasse: 48-jähriger Autofahrer bei Verkehrskontrolle angehalten. Atemlufttest zeigte Alkohol – Weiterfahrt untersagt.
Samstag:
01:45 Uhr, Gossau, Bahnhofplatz: 30-jährige Autofahrerin angehalten. Beweissichere Atem-Alkoholprobe ergab 1.12 mg/l – Führerausweis abgenommen.
02:55 Uhr, Flawil, Wilerstrasse: 35-kähriger Autofahrer angehalten. Beweissichere Atem-Alkoholprobe ergab 1.14 mg/l – Führerausweis abgenommen.
04:10 Uhr, Bazenheid: Eine Patrouille bemerkte ein stark beschädigtes Auto. Bei der anschliessenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 25-jährige Autofahrer alkoholisiert war. Die beweissichere Atem-Alkoholprobe zeigte einen Wert von 0.59 mg/l. Ihm wurde der Führerausweis abgenommen.
Woher die Beschädigungen genau herrühren wird noch abgeklärt. Personen die etwas festgestellt haben, werden gebeten, sich beim Polizeistützpunkt Oberbüren, 058 229 81 00, zu melden.
Alle fehlbaren Verkehrsteilnehmer werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Die Kantonspolizei St.Gallen ruft zudem dazu auf, während den bevorstehenden Festtagen das Auto lieber stehen zu lassen wenn Alkohol konsumiert wurde. Es gibt zum Beispiel Fahrdienst wie „Nez Rouge“ oder Taxis. Die bringen einem sicher nach Hause, kosten viel weniger als ein Unfall oder eine Busse und Menschenleben können auch geschützt werden.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Artikelbild: Symbolbild © yui – shutterstock.com