Bezirksgericht Zürich: Angeklagter griff im Wahn Mitbewohner an

Ein 23-jähriger Mieter hat im Wahn seinen Mitbewohner brutal angegriffen. Die Tat geschah im März letzten Jahres in einer Wohngemeinschaft im Zürcher Kreis 5. Der als schuldunfähig angesehene Mann stand am Donnerstag wegen versuchter Tötung vor dem Zürcher Bezirksgericht.

Kurz bevor der Vermieter B. die grausige Szenerie an einem Nachmittag im vergangenen März entdeckte, war ihm der Mieter K. mit blutverschmierter Kleidung begegnet.

K. erzählte dem Vermieter, dass sein Mitbewohner die Eltern einer in der gleichen Liegenschaft wohnenden Frau umgebracht habe. Das Blut an K.‘s Kleidung stammte von dessen Mitbewohner, den K. zuvor im Wahn mehrere Male mit den Fäusten mit voller Wucht geschlagen hatte, insbesondere gegen den Kopf.

Dem Vermieter ist es wohl zu verdanken, dass der Angeklagte daran gehindert wurde, seinen 36-jährigen Mitbewohner mit einem Gürtel zu strangulieren, als dieser sich erneut zu seinem Opfer begab und ihm einen Gürtel um den Hals legte.

Es sei „wie in einem Psychofilm“ gewesen, so der Vermieter. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen versuchter Tötung.

Angeklagter leidet unter paranoider Schizophrenie

Beim Prozess am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht stand ausser Frage, dass K. zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Der 23-jährige Mann leidet unter einer paranoiden Schizophrenie. So glaubte er während einer akuten Phase, Menschen im Fernseher könnten ihn sehen, wie der Verteidiger angab. Auch zum Tatzeitpunkt hörte der Angeklagte Stimmen. K.‘s Anwalt sagte ferner, dass die Wohnsituation nicht ideal gewesen sei, da das Opfer ebenfalls mit psychischen Problemen zu kämpfen hat und IV bezieht.

Das Opfer war beim Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, nicht zugegen. Der 36-Jährige sei froh, noch am Leben zu sein, erklärte dessen Anwalt. Was er seinem ehemaligen Mitbewohner angetan hat, tut K. leid. „Er war ja ein Lieber, er kann nichts dafür“, so K. vor Gericht. „Auch wenn ich schuldunfähig bin, fühle ich mich schuldig.“

Das Gericht sah den Tatbestand der Gefährdung des Lebens und versuchter schwerer Körperverletzung als erfüllt an. Aufgrund von K.‘s Schuldunfähigkeit während der Tatzeit wurde jedoch von einer Strafe abgesehen. K. muss sich stattdessen einer stationären therapeutischen Massnahme unterziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Quelle: Übernommen von 20 Minuten und bearbeitet von belmedia Redaktion
Artikelbild: Zerbor – shutterstock.com

Für Zürich

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN