Pfäffikon ZH: Nachbarin (35) gab Buben „Sexunterricht“ - mildes Urteil
Eine Gruppe Jugendlicher aus dem Zürcher Oberland wollte erste sexuelle Erfahrungen sammeln. Eine Nachbarin (35) erfüllte ihren Wunsch. Dafür wurde sie nun vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verurteilt.
Zu den Treffen kam es in den Jahren 2013-2014 in einer Gemeinde des Bezirks Pfäffikon, wie das Bezirksgericht Pfäffikon mitteilte. Die damals 13- bis 15-Jährigen besuchten die 35-jährige Frau regelmässig in ihrer Wohnung, um dort nach eigenen Angaben „die Freizeit zu verbringen“.
In drei Fällen blieb es aber laut dem „Zürcher Oberländer“ nicht dabei – denn die Jugendlichen wollten mit der Frau erste sexuelle Erfahrungen sammeln. Dieser Wunsch wurde von der Nachbarin schliesslich erfüllt.
Mildes Urteil für die Angeklagte
Die Art der sexuellen Handlungen geht aus der Mitteilung des Bezirksgerichts nicht hervor. Die Frau beteuerte vor Gericht, von den Jugendlichen, die sie gut mochte, überredet worden zu sein. Sie habe sich der Gruppe unterlegen gefühlt.
Die Nachbarin wurde vom Gericht zu einer Strafe von zwölf Monaten verurteilt – aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Behandlung. Dies ist ein eher mildes Urteil, zumal sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren gemäss Strafgesetz mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Psychische Störung straffmildernd
Strafmildern wirkt sich ein psychiatrisches Gutachten aus, welches der 35-jährigen eine schwere Persönlichkeitsstörung, erhebliche sexuelle Unreife und leichte Beeinflussbarkeit attestiert.
Inwiefern die Jugendlichen durch die Geschehnisse geschädigt wurden, ist laut Gericht unklar. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Einer der betroffenen Jugendlichen hat Berufung angemeldet und will den Fall ans Zürcher Obergericht weiterziehen.
Quelle: Übernommen von 20 Minuten und bearbeitet von belmedia Redaktion
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