Winterthur ZH: Untersuchungshaft wurde angeordnet für 8 erwachsene Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland hat im Verlaufe des 22. Februar 2017 beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft für 8 erwachsene Beschuldigte gestellt.

Das Zwangsmassnahmengericht hat für alle acht Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet.


Am 21. Februar 2017 wurden 9 Erwachsene sowie ein Jugendlicher in Winterthur und Umgebung verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, am 22. November 2016 in der An’Nur Moschee in Winterthur zwei Personen muslimischen Glaubens angegriffen, geschlagen, mit dem Tod bedroht und eingesperrt zu haben (Medienmitteilung der Oberstaatsanwaltschaft Zürich vom 21. Februar 2017).

Die Verhafteten wurden zwischenzeitlich polizeilich und staatsanwaltschaftlich einvernommen. Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland hat für 8 der verhafteten Personen beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft eingereicht. Einer der verhafteten Erwachsenen wurde nach der staatsanwaltschaftlichen Hafteinvernahme auf freien Fuss entlassen.

Das Zwangsmassnahmengericht hat für alle 8 erwachsenen Beschuldigten antragsgemäss entschieden und Untersuchungshaft angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland wird nun die aufwändige Untersuchung weiterführen. Es ist mit einer Zeitdauer von mehreren Wochen bis Monaten zu rechnen.

Die Staatanwaltschaft wird zum gegebenen Zeitpunkt von sich aus aktiv wieder informieren.

 

Quelle: Oberstaatsanwaltschaft Zürich
Artikelbild: Symbolbild © Valentin Drull – shutterstock.com

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