Winterthur ZH: Entflohener U-Häftling fühlt sich „rassistisch“ behandelt
R. S. wurde nach einer Prügelei zwischen Kurden ins Untersuchungsgefängnis Winterthur gesteckt. Kürzlich konnte er ausbrechen – seither befindet er sich auf der Flucht. Der Zeitung „20 Minuten“ erzählte er, wie es dazu kam.
Am 3. Februar verhaftete die Kantonspolizei Zürich mehrere Männer nach einer Schlägerei an der Technikumstrasse. In drei Fällen beantragte die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland U-Haft.
Doch laut „20 Minuten“ befinden sich momentan nur zwei Personen in Haft. Denn der Beteiligte R. S. konnte kürzlich aus dem Untersuchungsgefängnis Winterthur ausbrechen. Derzeit befinde er sich an einem „sicheren Ort“, sagt S. im Gespräch mit „20 Minuten“. Mehr will er nicht verraten.
Und warum ist er geflohen? Er habe sich dem Schicksal nicht einfach fügen wollen. „Drei Monate U-Haft für eine kleine Auseinandersetzung – das ist unverhältnismässig und übertrieben.“
R. S. fühlt sich wie „Schwerverbrecher“ behandelt
Bei der Schlägerei am 3. Februar habe es sich um einen Konflikt zwischen Kurden gehandelt. R. S.: „Ein Mann hatte meinen Bruder bedroht, ihm gesagt, er würde ihm den Kopf abschneiden. Das war ein riesiger Typ, alles andere als wehrlos.“ Von der Prügelei habe dieser lediglich Schürfungen und Prellungen davongetragen – und danach von einer Anzeige abgesehen.
Umso verwunderlicher sei es, dass die Staatsanwaltschaft so „unzimperlich“ mit ihm, seinem Bruder und einem ebenfalls beteiligten Kollegen umgeht, meint R. S. Sie seien „wie Schwerverbrecher“ behandelt worden, „herablassend und respektlos“, so der Beschuldigte.
Er glaubt, wegen seiner Herkunft schikaniert worden zu sein. „Wir wurden als aggressive Ausländer abgestempelt. Ich glaube nicht, dass dasselbe einem Schweizer passieren würde“, so R. S.
Trotz eines Geständnisses sei seitens der Staatsanwaltschaft ein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt worden. In der Haft sei ihm lange jeglicher Kontakt zur Aussenwelt untersagt worden.
„Ich machte mir Sorgen um meine Hunde. Es wäre der Staatsanwaltschaft egal gewesen, wenn diese verhungert wären“, so der passionierte Pitbull-Züchter. Dank seiner Flucht könne er immerhin wieder seinen Verpflichtungen nachgehen und müsse nicht sinnlos in einer Zelle sitzen.
Staatsanwaltschaft weist Rassismus-Vorwürfe zurück
Wegen des laufenden Strafverfahrens will die Staatsanwaltschaft die Flucht aus dem Gefängnis weder dementieren noch bestätigen.
In U-Haft bestehe stets die Möglichkeit, Briefe zu schreiben und Besuche zu empfangen – man sei also nie vollständig von der Aussenwelt abgeschnitten, so die zuständigen Staatsanwältin Sabine Schwarzwälder. Sie betont, mit S. stets anständig kommuniziert zu haben: Sie behandle Ausländer nicht anders als Schweizer.
Quelle: Übernommen von 20 Minuten und bearbeitet von belmedia-Redaktion
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