Vaduz (FL): Die Polizei erinnert – Trottoir ist für Zweiräder tabu (mit Ausnahmen)

Fahrverbot auf dem Trottoir

Zweiräder jeglichen Typs (bspw. klassisches Fahrrad sowie E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 bzw. 45 km/h, E-Scooter) dürfen auf dem Trottoir nicht fahren.

Das Trottoir ist Fussgängern und Fussgängerinnen sowie Benutzern und Benutzerinnen fahrzeugähnlicher Geräten (z.B. Inline-Skates, Skateboards, Trottinette ohne Motor) vorbehalten.

Kinder bis 12 Jahren dürfen mit dem Rad auf dem Trottoir fahren, sofern kein Radweg oder Radstreifen vorhanden sind.

Die Fahrweise und Geschwindigkeit müssen entsprechend angepasst werden, da Fussgängerinnen und Fussgänger weiterhin Vortritt haben.

 

Quelle: Landespolizei Fürstentum Liechtenstein
Bildquelle: Landespolizei Fürstentum Liechtenstein

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