Kanton Zürich: Kantonspolizist nach Eröffnung eines Strafverfahrens freigestellt

Die Kantonspolizei Zürich wurde vergangene Woche durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich über die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen einen Sachbearbeiter der Kriminalpolizei sowie über seine Verhaftung informiert.

Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme wurde er per sofort freigestellt. Zudem wurde ein internes Administrativverfahren eingeleitet. Für die betroffene Person gilt die Unschuldsvermutung.

Aus Rücksicht auf die laufenden Untersuchungen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden. Das Strafverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich geführt.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich / Facebook

Für Zürich

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN