Bundesrat vereinfacht Fahrzeugzulassung – eCoC ersetzt Papierdokumente
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 beschlossen, die Zulassung von Motorfahrzeugen zu digitalisieren und zu vereinfachen.
Damit verringert sich der Aufwand beim Zulassungsprozess für alle beteiligten Stellen. Die Neuerungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Neue Fahrzeuge können in der Schweiz heute auf unterschiedliche Weise zugelassen werden – zum Beispiel mit einer Typengenehmigung, einem Datenblatt, einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), mit Konformitätsnachweisen oder durch eine technische Einzelprüfung.
Ab dem 5. Juli 2026 werden in der Europäischen Union für neu zugelassene Fahrzeuge nur noch elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen (eCoC) ausgestellt. Diese ersetzen die bisherigen CoC in Papierform. Betroffen sind sämtliche Fahrzeugkategorien mit EU-Gesamtgenehmigung – von Personenwagen über Nutzfahrzeuge bis hin zu Anhängern.
Über 80 Prozent der in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge beruhen auf einer europäischen Gesamtgenehmigung, daher hat der Bundesrat das nationale Recht angepasst. So profitiert auch die Schweiz vom neuen, weitgehend papierlosen Verfahren.
Mit dem eCoC wird der administrative Aufwand für die Fahrzeugzulassung deutlich reduziert. Hersteller, Importeure, Händler, Zulieferer, Spediteure, Werkstätten und Behörden erhalten direkten Zugriff auf die relevanten Fahrzeugdaten. Damit wird der Zulassungsprozess einfacher und effizienter.
Die Neuerungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Quelle: Bundesrat
Bildquelle: Symbolbild © NONGASIMO/Shutterstock.com