Schneisingen AG: Ausserorts mit 173 km/h gemessen - Staatsanwaltschaft beschlagnahmte beide Motorräder
Bei einer Geschwindigkeitskontrolle ausserorts stoppte die Kantonspolizei Aargau zwei Motorradfahrer, die mit 147 und 173 km/h gemessen wurden.
Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte beide Motorräder.
Mit ihrem Lasermessgerät führte die Kantonspolizei Aargau am Sonntag, 23. April 2017, auf der Surbtalstrasse zwischen Schneisingen und Ehrendingen eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Auf dieser Hauptstrasse gilt die übliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Kurz vor 12 Uhr mass die Kantonspolizei einen 53-jährigen Motorradfahrer mit 147 km/h. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz ergibt sich eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 63 km/h. Eine halbe Stunde später erfasste der Polizist am Messgerät dann einen 51-jährigen Motorradfahrer, der gar mit Tempo 173 km/h unterwegs war. Seine strafbare Überschreitung liegt damit bei 88 km/h. Er war somit mehr als doppelt so schnell unterwegs als erlaubt.
Die Kantonspolizei stoppte beide Motorradfahrer sogleich. Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung schaltete sie die Staatsanwaltschaft ein. Diese eröffnete je eine Strafuntersuchung und beschlagnahmte die Motorräder. Die Kantonspolizei nahm den Lenkern den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab.
Einstweilen weiterfahren durfte ein Autofahrer, der mit 114 km/h gemessen worden war. Auch ihm droht jedoch der Entzug des Führerausweises durch das Strassenverkehrsamt.
Bereits am Freitagnachmittag hatte die Kantonspolizei bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit dem Lasermessgerät ausserorts einen Motorradfahrer mit 126 km/h gemessen. Der 58-Jährige musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Quelle: Kapo Aargau
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